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Grundsätze

MobRehaEmpf – Gemeinsame Empfehlungen zur mobilen Rehabilitation

Gemeinsame Empfehlungen zur mobilen Rehabilitation [MobRehaEmpf]
Sozialversicherungsrecht
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MobRehaEmpf – Gemeinsame Empfehlungen zur mobilen Rehabilitation



Ziff. I.18. MobRehaEmpf, Beendigung der Rehabilitation

Die mobile Rehabilitation ist zu beenden, wenn

  • -sich während der Maßnahme eines der unter Ziff. I.4. genannten Ausschlusskriterien zeigt,
  • -das Rehabilitationsziel erreicht wurde oder nicht erreichbar ist oder
  • -die Indikationskriterien für die Rehabilitation nicht mehr erfüllt sind.

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