Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
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Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
Anlage 3 GMG-Empf
Anlage 3 GMG-Empf, Die EWR-Staaten
Die Staaten des Europäischen Wirtschaftsraumes setzen sich zusammen aus:
den EG-Staaten
- - Belgien
- - Bulgarien 1
- - Dänemark
- - Estland 2
- - Finnland
- - Frankreich
- - Griechenland
- - Großbritannien
- - Irland
- - Italien
- - Lettland 2
- - Litauen 2
- - Luxemburg
- - Malta 2
- - Niederlande
- - Österreich
- - Polen 2
- - Portugal
- - Rumänien 1
- - Schweden
- - Slowakei 2
- - Slowenien 2
- - Spanien
- - Tschechien 2
- - Ungarn 2
- - Zypern 2
sowie
- - Island
- - Liechtenstein
- - Norwegen
Bei der Schweiz handelt es sich zwar nicht um einen EWR-Staat; es gelten aber auch hier die Verordnungen (EWG) über soziale Sicherheit Nr. 1408/71 und 574/72.
1 EG-Beitritt zum 1. 1. 2007
2 EG-Beitritt zum 1. 5. 2004
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