Beiträge für Minijobs

Welche Beiträge, Steuern und Umlagen Arbeitgeber für Minijobbende bis zur Geringfügigkeitsgrenze abführen müssen, steht in dieser Tabelle: für das aktuelle Jahr und rückwirkend für vorige Jahre. Die Minijobgrenze liegt seit dem 1. Januar 2025 bei 556 Euro. Bitte entnehmen Sie der Tabelle die Beitragsart, die Beitragsgruppe und den Prozentsatz der Abgabe, die durch die Minijob-Zentrale eingezogen wird.

Beiträge für Minijobs 2025

Beiträge/​Steuern/​UmlagenBeitragsgruppeProzentsatz
Pauschaler Arbeitgeberbeitrag zur Krankenversicherung600013,0 %
Pauschaler Arbeitgeberbeitrag zur Krankenversicherung bei Beschäftigung im privaten Haushalt60005,0 %
Pauschaler Arbeitgeberbeitrag zur Rentenversicherung050015,0 %
Pauschaler Arbeitgeberbeitrag zur Rentenversicherung bei Beschäftigung im privaten Haushalt05005,0 %
Arbeitnehmerbeitrag zur Rentenversicherung01003,6 %
Arbeitnehmerbeitrag zur Rentenversicherung bei Beschäftigung im privaten Haushalt010013,6 %
Einheitliche PauschsteuerSt2,0 %
Insolvenzgeldumlage 0,15 %
Umlage für Krankheitsaufwendungen (80 %)U11,1 %
Umlage für Mutterschaftaufwendungen (100 %)U20,22 %

Stand

Erstellt am: 30.12.2024

Weiteres zum Thema

Aktuelles

  • Laptop zeigt auf Bildschirm Beitragssätze für das kommende Jahr
    19.12.2024 | Zusatzbeitrag 2025

    GKV-Ausgaben steigen ungebremst

    Der Verwaltungsrat der AOK Baden-Württemberg hat den Haushalt für 2025 beschlossen. Die AOK plant 2025 für die Kranken- und Pflegeversicherung Ausgaben von insgesamt rund 24,2 Milliarden Euro.
  • Minijobber an einer Theke im Restaurant: Die neuen Minijobgrenzen haben Folgen für viele geringfügig entlohnt Beschäftigte.
    04.12.2024 | Neuer Mindestlohn zum 1. Januar

    Neue Minijobgrenze 2025

    Durch den höheren Mindestlohn steigt im kommenden Jahr auch die Minijobgrenze. Tipps für Arbeitgeber.

Wechseln und profitieren: So überzeugt die AOK

Bewährter Service, starke Leistungen: Sie kennen uns als verlässlichen Partner beim Thema Sozialversicherung. Mit unseren Angeboten möchten wir Sie auch bei Ihren Gesundheitszielen unterstützen.

Überzeugen Sie sich selbst

Das könnte Sie auch interessieren

Passende Informationen zum Thema Beiträge für Minijobs

Mein AOK Arbeitgeberservice – Die Onlinegeschäftsstelle für Firmenkunden

Einfach und sicher online mit der AOK kommunizieren. Nutzen Sie die Vorteile des individuellen Onlinezugangs zu Ihrer AOK. Immer und überall verfügbar, schnelle und sichere Kommunikation sowie effizientere Verwaltung.

Mehr erfahren
Immer gut informiert: die Online-Seminare 2025

Nutzen Sie auch 2025 die kostenfreien Online-Seminare der AOK, um rund um die relevanten Themen der Sozialversicherung, zum Personalwesen und zur Betrieblichen Gesundheitsförderung auf dem Laufenden zu bleiben.

Mehr erfahren
Jetzt aktuell informiert für 2025

Die E-Paper zur Sozialversicherung der Reihe „gesundes unternehmen“ stehen jetzt mit aktuellem Stand 2025 zur Verfügung. Kostenfrei zum Download.

Mehr erfahren

Kontakt zur AOK Baden-Württemberg

Grafik Ansprechpartner

Persönlicher Ansprechpartner

Wählen Sie den passenden Ansprechpartner für Ihr Anliegen.
Grafik e-mail

Kontaktformular

Haben Sie allgemeine Fragen oder Wünsche? Wir sind gerne für Sie da!
Grafik Firmenkundenservice

Weitere Kontakt- und Bankdaten

Adressen und Bankverbindungen sowie die Betriebsnummer Ihrer AOK Baden-Württemberg stehen hier für Sie bereit.