Beiträge für Minijobs

Welche Beiträge, Steuern und Umlagen Arbeitgeber für Minijobbende bis zur Geringfügigkeitsgrenze abführen müssen, steht in dieser Tabelle: für das aktuelle Jahr und rückwirkend für vorige Jahre. Die Minijobgrenze liegt seit dem 1. Januar 2025 bei 556 Euro. Bitte entnehmen Sie der Tabelle die Beitragsart, die Beitragsgruppe und den Prozentsatz der Abgabe, die durch die Minijob-Zentrale eingezogen wird.

Beiträge für Minijobs 2025

Beiträge/​Steuern/​UmlagenBeitragsgruppeProzentsatz
Pauschaler Arbeitgeberbeitrag zur Krankenversicherung600013,0 %
Pauschaler Arbeitgeberbeitrag zur Krankenversicherung bei Beschäftigung im privaten Haushalt60005,0 %
Pauschaler Arbeitgeberbeitrag zur Rentenversicherung050015,0 %
Pauschaler Arbeitgeberbeitrag zur Rentenversicherung bei Beschäftigung im privaten Haushalt05005,0 %
Arbeitnehmerbeitrag zur Rentenversicherung01003,6 %
Arbeitnehmerbeitrag zur Rentenversicherung bei Beschäftigung im privaten Haushalt010013,6 %
Einheitliche PauschsteuerSt2,0 %
Insolvenzgeldumlage 0,15 %
Umlage für Krankheitsaufwendungen (80 %)U11,1 %
Umlage für Mutterschaftaufwendungen (100 %)U20,22 %

Stand

Erstellt am: 30.12.2024

Weiteres zum Thema

Aktuelles

  • Laptop zeigt auf Bildschirm Beitragssätze für das kommende Jahr
    19.12.2024 | Zusatzbeitrag 2025

    GKV-Ausgaben steigen ungebremst

    Der Verwaltungsrat der AOK Baden-Württemberg hat den Haushalt für 2025 beschlossen. Die AOK plant 2025 für die Kranken- und Pflegeversicherung Ausgaben von insgesamt rund 24,2 Milliarden Euro.
  • Minijobber an einer Theke im Restaurant: Die neuen Minijobgrenzen haben Folgen für viele geringfügig entlohnt Beschäftigte.
    04.12.2024 | Neuer Mindestlohn zum 1. Januar

    Neue Minijobgrenze 2025

    Durch den höheren Mindestlohn steigt im kommenden Jahr auch die Minijobgrenze. Tipps für Arbeitgeber.

Wechseln und profitieren: So überzeugt die AOK

Bewährter Service, starke Leistungen: Sie kennen uns als verlässlichen Partner beim Thema Sozialversicherung. Mit unseren Angeboten möchten wir Sie auch bei Ihren Gesundheitszielen unterstützen.

Überzeugen Sie sich selbst

Das könnte Sie auch interessieren

Passende Informationen zu den Themen Beiträge zur Sozialversicherung, Minijobs

gesundes unternehmen – die neuen Ausgaben 1-2025

Vor der Herausforderung, Arbeit und Privatleben zu vereinen, stehen alle Berufstätigen. Manche haben dabei mehr zu bedenken als andere: beispielsweise Menschen, die ehrenamtlich tätig sind. Wie Arbeitgeber die Vereinbarkeit von Job und Privatleben ihrer Beschäftigten fördern können und sie selbst davon profitieren, erfahren Sie in der Titelgeschichte der aktuellen Ausgabe des AOK-Magazins für Arbeitgeber gesundes unternehmen.

Mehr erfahren
Beiträge und Rechengrößen in der Sozialversicherung 2025

Auch 2025 gelten neue Grenzwerte in der Sozialversicherung. Die Jahresarbeitsentgeltgrenzen und Beitragsbemessungsgrenzen steigen im Vergleich zu den Vorjahren erheblich.

Mehr erfahren
Insolvenzgeldumlage 2025 steigt auf 0,15 Prozent

Die Insolvenzgeldumlage steigt zum 1. Januar 2025 von 0,06 Prozent auf 0,15 Prozent. Damit ist der gesetzlich festgelegte Wert wieder in Kraft.

Mehr erfahren

Kontakt zur AOK Baden-Württemberg

Grafik Ansprechpartner

Persönlicher Ansprechpartner

Wählen Sie den passenden Ansprechpartner für Ihr Anliegen.
Grafik e-mail

Kontaktformular

Haben Sie allgemeine Fragen oder Wünsche? Wir sind gerne für Sie da!
Grafik Firmenkundenservice

Weitere Kontakt- und Bankdaten

Adressen und Bankverbindungen sowie die Betriebsnummer Ihrer AOK Baden-Württemberg stehen hier für Sie bereit.