Beitragssätze 2019

Die Beitragssätze zur gesetzlichen Krankenversicherung und die weiteren Sozialversicherungsbeiträge finden Sie hier aufgeschlüsselt nach Beitragsart, Beitragsgruppe und Beitragssatz. Der Krankenkassenbeitrag ist ergänzt um den jeweiligen Zusatzbeitrag der AOK. Über die Höhe des Zusatzbeitrags entscheiden die Verwaltungsräte der AOKs individuell. Ergänzend finden Sie hier die Beitragssätze bei Versorgungsbezügen im Zahlstellenverfahren.

Informationen der AOK Baden-Württemberg

Beitragssätze 2019

KrankenversicherungBeitragsgruppeBeitragssatz
Allgemein100014,6 %
Ermäßigt300014,0 %
Zusatzbeitrag der AOK Baden-Württemberg0,9 %
Durchschnittlicher Zusatzbeitrag0,9 %
Weitere BeitragssätzeBeitragsgruppeBeitragssatz
Allgemeine Rentenversicherung010018,6 %
Ar­beits­lo­sen­ver­si­che­rung00102,5 %
In­sol­venz­geld­um­la­ge00500,06 %
Pfle­ge­ver­si­che­rung00013,05 %
Pfle­ge­ver­si­che­rung mit Kind, mit Bei­hil­fe-/​Heil­für­sor­ge­an­spruch ¹00021,525 %
Pfle­ge­ver­si­che­rung Kin­der­lo­se00013,3 %
Pfle­ge­ver­si­che­rung Kin­der­lo­se, mit Bei­hil­fe-/​Heil­für­sor­ge­an­spruch ¹00021,775 %
Künst­ler­so­zi­al­ab­ga­be---4,2 %

Beitragssätze bei Versorgungsbezügen im Zahlstellenverfahren

VersicherungszweigProzentsatz
Kran­ken­ver­si­che­rung 
bis zum 28.2.2019 gilt ein Ge­samt­bei­trags­satz von15,6 %
ab dem 1.3.2019 gilt 14,6 % zu­züg­lich Zu­satz­bei­trags­satz der AOK Ba­den-Würt­tem­berg15,5 %
Kran­ken­ver­si­che­rung (Be­zie­her von Ren­ten und Land­ab­ga­be­ren­ten nach dem ALG) 
bis zum 28.2.2019 gilt ein Ge­samt­bei­trags­satz von8,3 %
ab dem 1.3.2019 gilt 7,3 % zu­züg­lich Zu­satz­bei­trags­satz der AOK Ba­den-Würt­tem­berg8,2 %
Pfle­ge­ver­si­che­rung3,05 %
Pfle­ge­ver­si­che­rung Kin­der­lo­se3,3 %

¹ Diese Regelung gilt für gesetzlich versicherte Beamte und für beschäftigte Beamten­witwen/​‑witwer und Vollwaisen von Beamten sowie für versicherungs­pflichtige Rentner mit eigenen Beihilfe­ansprüchen.

Stand

Zuletzt geprüft am: 01.07.2019

Weiteres zum Thema

Das könnte Sie auch interessieren

Passende Informationen zu den Themen Grundlagen der Beitragsberechnung, Künstlersozialabgabe berechnen, Beitrag zur Pflegeversicherung

Erhöhung des Beitragssatzes – Entlastung für Eltern

Seit dem 1. Juli 2023 beträgt der Beitragssatz zur sozialen Pflegeversicherung 3,4 Prozent. Für Kinderlose, die das 23. Lebensjahr vollendet haben, liegt der Beitragssatz bei 4,0 Prozent des Bruttoentgelts. Zur Berücksichtigung des Erziehungsaufwands von Eltern mit mehreren Kindern im Beitragsrecht der Pflege gibt es Abschläge nach Anzahl der Kinder.

Mehr erfahren
Grundlagen der Beitragsberechnung

Die Sozialversicherungsbeiträge werden durch Arbeitgeber und Arbeitnehmer (Beschäftigte) finanziert. Die Berechnung der Beitragshöhe erfolgt nach gesetzlichen Vorgaben.

Mehr erfahren
Künstlersozialabgabe berechnen

Bemessungsgrundlage der Künstlersozialabgabe ist das Entgelt, das von abgabepflichtigen Unternehmen an Kunstschaffende oder publizistisch Tätige gezahlt wird.

Mehr erfahren

Kontakt zur AOK Baden-Württemberg

Grafik Ansprechpartner

Persönlicher Ansprechpartner

Wählen Sie den passenden Ansprechpartner für Ihr Anliegen.
Grafik e-mail

Kontaktformular

Haben Sie allgemeine Fragen oder Wünsche? Wir sind gerne für Sie da!
Grafik Firmenkundenservice

Weitere Kontakt- und Bankdaten

Adressen und Bankverbindungen sowie die Betriebsnummer Ihrer AOK Baden-Württemberg stehen hier für Sie bereit.