Expertenforum - A1-Bescheinigung für bis zu 24 Monaten

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  • 01
    A1-Bescheinigung für bis zu 24 Monaten

    Sehr geehrte Damen und Herren,


    wir haben ein paar spezifische Fragen zu A1-Bescheinigung, die man für 24 Monate ausstellen kann und wären ihnen sehr dankbar, über


    A1-Bescheinigung (Langzeitbescheinigung) für bis zu 24 Monate:

    - Wie genau wird sie erstellt? Gibt man nur den komplettem Zeitraum [z.B. 01.10.24 - 30.09.26 ] ein, oder müssen hier zusätzlich nochmal die tatsächlichen Tage aufgeführt werden, an denen der Mitarbeiter tatsächlich im Ausland arbeitet?

    - Wenn der Mitarbeiter, der eine 24-Monate-A1-Bescheinigung hat, zwischendurch für ein weiteres EU-Land eine A1-Bescheinigung benötigt. Kann hier zwischendurch einfach eine weitere A1-Bescheinigung problemlos über das Entgeltabrechnungsprogramm beantragt werden, oder muss für diesen Zeitraum die bereits laufende 24-Monats-A1 unterbrochen/beendet werden und nach dem Einsatz im anderen Land wieder beantragt werden oder ist dies parallel möglich?


    - kann mit so einer langen A1-Bescheiniung auch Missbrauch betrieben werden?


    Vielen Dank schon mal im Voraus für Ihre Antwort.

    Freundliche Grüße,

    Team Payroll

  • 02
    RE: A1-Bescheinigung für bis zu 24 Monaten

    Hallo PayrollTeam,


    werden beschäftigte Personen im Rahmen einer in Deutschland ausgeübten Beschäftigung in einen anderen EU-Mitgliedsstaat entsandt, stellt die zuständige gesetzliche Krankenkasse eine A1-Bescheinigung für maximal 24 Monate pro beantragter Entsendung aus. Die tatsächlichen Arbeitstage im Ausland sind hierbei nicht aufzuführen.


    Stellt sich heraus, dass während der Laufzeit von 24 Monaten die Entsendung doch länger dauert, ist die Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung – Ausland (DVKA) für die Ausstellung einer A1-Bescheinigung zuständig. Die DVKA kann diese Entsendung auf insgesamt maximal 5 Jahre verlängern.


    Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, dass während einer Entsendung in einen EU-Staat parallel eine Entsendung in einen weiteren EU-Staat veranlasst werden kann. Inwiefern eine weitere A1-Bescheinigung über das Entgeltabrechnungsprogramm beantragt werden kann oder für diesen Zeitraum die bereits laufende A1-Bescheinigung zu unterbrechen bzw. zu beenden ist, sollte mit dem zuständigen Softwareanbieter geklärt werden.


    Die Frage des Missbrauchs von A1-Bescheinigungen, die für einen längeren Zeitraum ausgestellt werden, stellt sich aufgrund der personenbezogenen Ausstellung für uns nicht.


    Mit freundlichen Grüßen


    Ihr Expertenteam

     

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