Expertenforum - Beamter mit versicherungspflichtiger Nebenbeschäftigung

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  • 01
    Beamter mit versicherungspflichtiger Nebenbeschäftigung

    Hallo,

    wir beschäftigen einen im Hauptberuf Beamten, der dort privat krankenversichert ist. In der Nebenbeschäftigung erhält er ein Entgelt im Übergangsbereich. Nach meinen Recherchen ist der Personengruppenschlüssel 101 und der Beitragsgruppenschlüssel 0110. Nun meine Frage: Welche Krankenkasse ist zuständig?

    Viele Grüße und vielen Dank für Ihre Antwort.

     

  • 02
    RE: Beamter mit versicherungspflichtiger Nebenbeschäftigung

    Hallo Podolski,


    übt ein Beamter neben der Beamtentätigkeit eine Nebenbeschäftigung mit einem Arbeitsentgelt von mehr als 538,00 € monatlich aus, ist diese Nebenbeschäftigung grundsätzlich sozialversicherungspflichtig zu beurteilen.


    Während in der Kranken- und Pflegeversicherung keine Versicherungspflicht eintritt, ist in der Renten- und Arbeitslosenversicherung Versicherungspflicht gegeben. Arbeitgeber und Arbeitnehmer haben den Beitrag jeweils zur Hälfte zu zahlen. Der maßgebende Beitragsgruppenschlüssel lautet - wie von Ihnen korrekt beschrieben - „0110“ (Personengruppenschlüssel “101“).


    Die Anmeldung und die Beiträge sind an die „letzte“ gesetzliche Krankenkasse des Beamten zu übermitteln. War dieser noch nie gesetzlich versichert oder ist die „letzte“ gesetzliche Krankenkasse nicht zu ermitteln, entscheidet der Arbeitgeber darüber, welche Einzugsstelle (eine bei Vorliegen von Krankenversicherungspflicht wählbare gesetzliche Krankenkasse) die Meldungen und die Beitragszahlungen erhält.


    Mit freundlichen Grüßen


    Ihr Expertenteam

     

  • 03
    RE: Beamter mit versicherungspflichtiger Nebenbeschäftigung

    Vielen Dank für Ihre schnelle Antwort.

    Nach Ihren Angaben haben Arbeitgeber und Arbeitnehmer den Beitrag jeweils zur Hälfte zu zahlen. Das Entgelt liegt im Übergangsbereich. Finden die besonderen Regelungen zur Beitragsberechnung hier keine Anwendung?


    Viele Grüße

     

  • 04
    RE: Beamter mit versicherungspflichtiger Nebenbeschäftigung

    Hallo Podolski,


    sofern das monatliche Arbeitsentgelt im Übergangsbereich (538,01 € bis 2.000,00 €) liegt, finden in einem solchen Fall die entsprechenden beitragsrechtlichen Regelungen Anwendung.


    Mit freundlichen Grüßen


    Ihr Expertenteam

     

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