Unsere Mitarbeiter haben im Rahmen einer Wertguthabenvereinbarung die Möglichkeit, Entgeltbestandteile in ein "Langzeitkonto" einzubringen. Aus diesem Langzeitkonto werden dann längere Freistellungen wie Sabbaticals oder auch ein Vorruhestand finanziert.
Meine Frage bezieht sich auf die Möglichkeit des Vorruhestandes. Je nach Ansparleistung können die Mitarbeitenden so z. B. wenige Monate aber auch mehrere Jahre vor dem eigentlichen gesetzlichen Renteneintritt die aktive Arbeitsphase beenden und erhalten bis zum vereinbarten Austrittstermin (letzter Tag vor Renteneintritt) eine Bezahlung durch Entnahme aus dem Langzeitkonto. Wir lassen uns eine Rentenauskunft vorlegen, damit gewährleistet ist, dass die Mitarbeitenden nach diesem Vorruhestand auch wirklich die gesetzliche Rente beziehen können. Können wir in solch einem Fall den ermäßigten Krankenversicherungsbeitragssatz anwenden? Da die Mitarbeitenden von der Arbeitspflicht freigestellt sind und ausschließlich aus dem Langzeitkonto bezahlt werden, leisten wir als Arbeitgeber in solch einer Phase nicht mehr Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall (dies ist auch vertragliche so fixiert). Auch kann der Mitarbeiter nicht in den Krankengeldbezug fallen (und kann es aufgrund des nahtlosen Übergang in die gestzliche Rente auch nie wieder).
Über eine Einschätzung wäre ich sehr dankbar!