Sehr geehrtes Expertenteam,
1. Beitragszuschlag:
Ein Stiefvater gilt im Sinne der Sozialversicherung als Elternteil, wenn sein Stiefkind zum Zeitpunkt der Heirat (mit der leiblichen Mutter) die Altersgrenzen der Famlienversicherung (grundsätzlich bis zum 18. Geburtstag / bis zum 23. Geburtstag, wenn das Stiefkind keine Erwerbstätigkeit ausübt / bis zum 25. Geburtstag und ggf. sogar länger, wenn das Stiefkind noch zur Schule geht, studiert oder eine Berufsausbildung macht oder einen Freiwilligendienst leistet / keine Altersgrenze, wenn das Stiefkind eine Behinderung hat, die es ihm unmöglich macht, für sich selbst zu sorgen) noch nicht erreicht hat. Gleiches gilt auch wenn das Stiefkind eines unverheirateten Stiefvaters vor Erreichen der v. g. Altersgrenzen zum gemeinsamen Haushalt gehört.
Grundsätzlich gilt: Eine einmalig begründete Elterneigenschaft nimmt Versicherte lebenslang vom Beitragszuschlag in der Pflegeversicherung aus.
Frage: Gilt diese Aussage auch für den Stiefvater? Also ist auch dieser lebenslang vom Beitragszuschlag befreit?
2. Beitragsabschlag:
Familien mit mehreren Kindern unter 25 Jahren können seit 01.07.2023 Beitragsabschläge (0,25% bei mindestens zwei Kindern unter 25 Jahren) beim Pflegeversicherungsbeitrag geltend machen.
Frage 1: Gilt der Beitragsabschlag bei leiblichen Eltern "generell" bis zum 25. Lebensjahr? Oder fällt dieser in gewissen Konstellationen (z.B. Kind wohnt/lebt nicht mehr im gemeisamen Haushalt, Kind geht einer Erwerbstätigkeit nach, Kind macht eine Ausbildung, Kind studiert, etc.) vor dem 25. Lebensjahr weg? Wenn ja, bei welchen Konstellationen wäre das der Fall?
Frage 2: Wie verhält es sich bei Stiefeltern beim Beitragsabschlag in der Pflegeversicherung? "Generell" bis zum 25. Lebensjahr oder vorzeitiger Wegfall in gewissen Kostellationen? Wenn ja, welche Konstellationen wären das (z.B. Wegfall des Stiefkindes vom gemeinsamen Haushalt, Stiefkind erreicht eine Altersgrenze der Familienversicherung)?
Über eine aufklärende/abschließende Antwort speziell zu den Besonderheiten bei Stiefeltern würden wir uns sehr freuen. Vielen Dank bereits im Voraus.
Mit freundlichen Grüßen