Guten Tag,
durch eine zusätzliche Teilrente zum Entgelt aus nicht selbständiger Tätigkeit wird die KV Pflichtgrenze überschritten. Muss der Beitragsschlüssel in freiw. gesetzl. versichert geändert werden und evtl. eine anteilige Berechnung der Beiträge vorgenommen werden?
Oder bleibt es bei der Beitragsgruppe 1111?