Expertenforum - Entsendung - dt. Unternehmen / Körperschaft des öffentl. Rechts - Wohnsitz in Dänemark - Homeoffice

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  • 01
    Entsendung - dt. Unternehmen / Körperschaft des öffentl. Rechts - Wohnsitz in Dänemark - Homeoffice

    Hallo Expertenteam,


    wie ist der Fall, wenn das Unternehmen eine Körperschaft des öffentlichen Rechts ist, der Mitarbeiter jedoch kein Beamter sondern ein Angestellter ist?

    Wird die Grenze von max. 24,99%, die er in Dänemark arbeiten kann, ohne die deutsche Sozialversicherung zu verlieren, somit aufgehoben?

    Kann der A1 - Antrag (für Beamte) gestellt werden und ist das Enddatum auf z.B. 1-2 Jahre zu befristen?


    V. Bauer

     

  • 02
    RE: Entsendung - dt. Unternehmen / Körperschaft des öffentl. Rechts - Wohnsitz in Dänemark - Homeoffice

    Hallo V. Bauer,
     
    für Personen, die in Deutschland als Beamte beschäftigt sind und die ihre Beschäftigung vorübergehend oder gewöhnlich in einem anderen oder in mehreren Mitgliedstaaten ausüben (hier: Deutschland und Dänemark), gelten insgesamt die deutschen Rechtsvorschriften über soziale Sicherheit. Dies gilt unabhängig davon, ob eine Befristung vorliegt, wie hoch der Anteil ist oder in welcher Form die Beschäftigung dort ausgeübt wird (zum Beispiel in Form von Homeoffice im anderen Mitgliedstaat).
     
    Diese Regelung gilt auch für Beamten gleichgestellte Personen.
     
    Hierunter sind Beschäftigte des Bundes, der Länder, der Gemeinden und der Gemeindeverbände sowie der Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts zu verstehen, sofern für sie unmittelbar vor der Beschäftigung im anderen Mitgliedstaat die deutschen Rechtsvorschriften über soziale Sicherheit gegolten haben.
     
    Als Nachweis hierüber wird auf Antrag des Arbeitgebers/Dienstherrn eine A1-Bescheinigung ausgestellt. Empfehlenswert ist es, diese auf ein 1-2 Jahre zu befristen.
     
    Weitergehende Informationen können Sie u. a. dem Internetportal des GKV-Spitzenverbands, Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung – Ausland (DVKA) unter www.dvka.de entnehmen.

    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam
     

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