Sehr geehrtes Expertenteam,
ein Arbeitnehmer wurde für max. 3 Monate bzw. 70 Arbeitstage eingestellt. Im Fragebogen gab er an, dass er im Anschluss "work & travel" macht. Deshalb sind wir von Berufsmäßigkeit ausgegangen und haben ihn in allen Zweigen sv-pflichtig geschlüsselt.
Jetzt kommt der AN und sagt, er macht es doch nicht, wir sollen in kurzfristige Beschäftigung korrigieren.
U.E. ist das nicht korrekt. Wir müssen zum Zeitpunkt der Einstellung den Sachverhalt aufklären. Wenn sich danach Änderungen aufgrund des persönlichen Umfelds ergeben wird es bei der ursprünglichen Beurteilung belassen.
Wie ist hier die korrekte Vorgehensweise?
Vielen Dank.
MfG
Personalabteilung (PA)