Guten Tag,
ab Sommer 2025 kommt ja das neue Meldeverfahren zu den Anzahl der Kinder für die PV Kinderabschläge.
Wir haben im Sommer 2023 die Kinderdaten per Formular abgefragt, und die PV Abschläge dahingehend erfasst.
Ggfs. kann es nun aber sein, dass wir von MA, die zwar berücksichtigungsfähige Kinder haben, aber keine Rückmeldung erhalten haben, keine PV-Abschläge seitdem erfasst haben.
Was passiert, wenn das digitale Verfahren ab Sommer 2025 für diese MA uns Abschläge meldet, müssen wir bis 07.2023 rückrechnen, falls systemtechnisch überhaupt möglich? Und vor allem, wer ist dann für die Verzinsung verantwortlich? Arbeitgeber, KK, oder gar keiner, da sich eben der MA damals in 07.2023 nicht bei uns gemeldet hat? Das kann doch nicht zu Lasten der Arbeitgeber gehen, wenn die MA keine Kinderdaten den Abrechnungsbüros liefern, obwohl ein Formular ausgehändigt wurde.
Ich habe das Thema mal in Kategorie SV platziert, ggfs. ist hier aber auch Arbeitsrecht korrekt, bitte prüfen!
Danke vorab,
Grüße
TOM_MGG