Guten Tag,
wir möchten einen Schülerpraktikant für 2 Wochen unentgeltlich beschäftigen (Orientierungspraktikum von einer Berufsfachschule).
Das Praktikum ist von der Schule vorgeschrieben.
Er wäre somit in der KV, PV, RV und ALV frei.
Wie sieht es im Falle der unfallversicherungspflicht aus.
Ist ein Schülerpraktikant (wie im Fall oben beschrieben) unfallversicherungspflichtig?
Danke.