Eine Mitarbeiterin ist im Juli in Mutterschutz mit anschließender 2 jähriger Elternzeit gegangen. Sie erhält im November eine Sonderzahlung ausgezahlt. Muss die Sonderzahlung mit einer Korrektur der Juliabrechnung zugeordnet werden, oder dem letzten Monat im Mutterschutz, oder kann sie einfach in einer Novemberabrechnung abrechnet werden? Muss im letzten Fall die Unterbrechungsmeldung unterbrochen werden?
"Ruht das Beschäftigungsverhältnis während der Elternzeit und wird während des ruhenden Beschäftigungsverhältnisses eine Einmalzahlung ausbezahlt, gilt: Die Einmalzahlung ist dem letzten Entgeltabrechnungszeitraum des laufenden Kalenderjahres zuzuordnen, auch wenn dieser nicht mit Arbeitsentgelt belegt ist."
Was ist denn "der letzte Entgeltabrechnungszeitraum des laufenden Kalenderjahres"? Juli mit laufendem Gehalt, oder Oktober mit Mutterschutzzuschuss oder einfach November?