Expertenforum - Sonderzahlung während Elternzeit

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  • 01
    Sonderzahlung während Elternzeit

    Eine Mitarbeiterin ist im Juli in Mutterschutz mit anschließender 2 jähriger Elternzeit gegangen. Sie erhält im November eine Sonderzahlung ausgezahlt. Muss die Sonderzahlung mit einer Korrektur der Juliabrechnung zugeordnet werden, oder dem letzten Monat im Mutterschutz, oder kann sie einfach in einer Novemberabrechnung abrechnet werden? Muss im letzten Fall die Unterbrechungsmeldung unterbrochen werden?

    "Ruht das Beschäftigungsverhältnis während der Elternzeit und wird während des ruhenden Beschäftigungsverhältnisses eine Einmalzahlung ausbezahlt, gilt: Die Einmalzahlung ist dem letzten Entgeltabrechnungszeitraum des laufenden Kalenderjahres zuzuordnen, auch wenn dieser nicht mit Arbeitsentgelt belegt ist."

    Was ist denn "der letzte Entgeltabrechnungszeitraum des laufenden Kalenderjahres"? Juli mit laufendem Gehalt, oder Oktober mit Mutterschutzzuschuss oder einfach November?

  • 02
    RE: Sonderzahlung während Elternzeit

    Guten Tag,
     
    bei der Auszahlung von Sonderzahlungen handelt es sich um einmalig gezahltes Arbeitsentgelt. 
    Einmalzahlungen werden grundsätzlich dem Entgeltabrechnungszeitraum der Auszahlung zugeordnet. Bei Einmalzahlungen während eines ruhenden Beschäftigungsverhältnisses (z.B. während Elternzeit) ist der letzte vorangegangene Entgeltabrechnungszeitraum des laufenden Kalenderjahrs der Zuordnungszeitraum.
     
    Da aufgrund Ihrer Schilderung im laufenden Kalenderjahr 2024 im Juli sozialversicherungspflichtige Tage (SV-Tage) vorliegen, ist die im November beabsichtigte Sonderzahlung diesem Entgeltzeitraum zuzuordnen und nach den für einmalig gezahltes Arbeitsentgelt anzuwendenden Grundsätzen zu verbeitragen.

    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

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