Sehr geehrte Damen und Herren,
kann bei einer Anstellung neben einer vollen Erwerbsminderungsrente der Übergangsbereich
bis 2.000,00 € angewendet werden? Personengruppe 101; Beitragsgruppe 3101.
Vielen Dank für Ihre Bemühungen.
Fachportal für Arbeitgeber
Fachportal für Arbeitgeber
Ihr Ansprechpartner vor Ort
Fragen zu Versicherungs- und Beitragsrecht, Entgeltfortzahlungen, Umlagesätzen …
Fragen zum Betrieblichen Gesundheitsmanagement
Fragen Sie Fachleute zu allen Aspekten der Sozialversicherung – im Expertenforum der AOK. An Arbeitstagen bekommen Sie innerhalb von 24 Stunden eine Antwort.
Darüber hinaus können Sie sich im Expertenforum mit anderen Nutzern zu persönlichen Erfahrungen im Umgang mit der Sozialversicherung austauschen.
Profitieren Sie rund um den Jahreswechsel von einem besonderen Angebot. Stellen Sie auch Fragen zum Steuer- und Arbeitsrecht, die Bezug zum Sozialversicherungsrecht haben. Ihre Frage wird dann direkt von unseren externen Steuer- und Arbeitsrechtsfachleuten beantwortet.
Sehr geehrte Damen und Herren,
kann bei einer Anstellung neben einer vollen Erwerbsminderungsrente der Übergangsbereich
bis 2.000,00 € angewendet werden? Personengruppe 101; Beitragsgruppe 3101.
Vielen Dank für Ihre Bemühungen.
Guten Tag,
die besonderen beitragsrechtlichen Regelungen zum Übergangsbereich finden Anwendung, wenn das monatliche Arbeitsentgelt aus der Beschäftigung bzw. bei Bestehen mehrerer Beschäftigungsverhältnisse die hieraus insgesamt erzielten Arbeitsentgelte im Übergangsbereich von 538,01 Euro bis 2.000,00 Euro liegen.
Liegt das Arbeitsentgelt Ihres Arbeitnehmers unter 2.000,00 EUR findet der Übergangsbereich Anwendung, auch wenn er eine Rente wegen voller Erwerbsminderung bezieht.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam
Um ein neues Thema im Expertenforum zu eröffnen, müssen Sie sich im AOK Fachportal für Arbeitgeber einloggen.
Jetzt einloggen:
Sie sind noch nicht registriert?
Persönlicher Ansprechpartner
Kontaktformular
Weitere Kontakt- und Bankdaten