Expertenforum - Übergangsbereich bei voller Erwerbsminderungsrente

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Profitieren Sie rund um den Jahreswechsel von einem besonderen Angebot. Stellen Sie auch Fragen zum Steuer- und Arbeitsrecht, die Bezug zum Sozialversicherungsrecht haben. Ihre Frage wird dann direkt von unseren externen Steuer- und Arbeitsrechtsfachleuten beantwortet.

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  • 01
    Übergangsbereich bei voller Erwerbsminderungsrente

    Sehr geehrte Damen und Herren,


    kann bei einer Anstellung neben einer vollen Erwerbsminderungsrente der Übergangsbereich

    bis 2.000,00 € angewendet werden? Personengruppe 101; Beitragsgruppe 3101.

    Vielen Dank für Ihre Bemühungen.

  • 02
    RE: Übergangsbereich bei voller Erwerbsminderungsrente

    Guten Tag,
     
    die besonderen beitragsrechtlichen Regelungen zum Übergangsbereich finden Anwendung, wenn das monatliche Arbeitsentgelt aus der Beschäftigung bzw. bei Bestehen mehrerer Beschäftigungsverhältnisse die hieraus insgesamt erzielten Arbeitsentgelte im Übergangsbereich von 538,01 Euro bis 2.000,00 Euro liegen.
     
    Liegt das Arbeitsentgelt Ihres Arbeitnehmers unter 2.000,00 EUR findet der Übergangsbereich Anwendung, auch wenn er eine Rente wegen voller Erwerbsminderung bezieht.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

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