Guten Tag,
eine Mitarbeiterin wird vom 01.01.2024 bis 31.12.2024 als geringfügig Beschäftigte abgerechnet (EUR 538,00 p.M.) .
Vom 01.11.2024 bis 30.11.2024 wird sie als Werksstudentin mit einem Gehalt von EUR 1.150,00 sozialversicherungspflichtig abgerechnet. Ab 01.12.2024 möchte sie wieder als geringfügig Beschäftigte abgerechnet werden mit einem Gehalt von EUR 538,00.
Ist es möglich sie im Dezember wieder als geringfügig Beschäftigte abzurechnen ?
Danke für Ihre Antwort