Sehr geehrtes Expertenteam,
wir haben mit der Dezemberabrechnung die Jahresmeldung zur Sozialversicherung (Abgabegrund: 50) angestoßen und gleichzeitig, durch die Vergabe von neuen Personalnummern, eine Abmeldung (Abgabegrund: 33).
Ist es korrekt, dass lediglich die Meldebescheinigung zur Sozialversicherung mit dem Abgabegrund 50 erstellt wird? Wir hatten zusätzlich mit der Meldebescheinigung zur Sozialversicherung mit dem Abgabegrund 33 gerechnet.
Vielen Dank im Voraus für Ihre Rückmeldung und alles Gute für das neue Jahr.
Mit freundlichen Grüßen
Personalverwaltung