19.06.2024 | WIdO-Monitor

Berufstätige, die Angehörige pflegen, sind oft am Limit

Vier von fünf der rund 5 Millionen pflegebedürftigen Menschen in Deutschland werden in den eigenen vier Wänden betreut. Bei drei Viertel von ihnen kümmern sich Angehörige um die Versorgung. Eine große Belastung für sie, insbesondere wenn sie die Pflege mit einer Berufstätigkeit verbinden müssen.

Pflege und Beruf sind schwer zu bewältigen

82 Prozent der befragten pflegenden Angehörigen im erwerbsfähigen Alter sind berufstätig. Die Pflege mit einer beruflichen Tätigkeit in Einklang zu bringen, ist eine echte Herausforderung. Ihr stellen sich 45,4 Prozent der befragten erwerbstätigen Pflegenden in Vollzeit, 36,6 Prozent in Teilzeit, 17,8 Prozent sind nicht erwerbstätig. Gut die Hälfte der in Teilzeit Tätigen gab an, die Arbeitszeit aufgrund der Pflegetätigkeit reduziert zu haben, 28 Prozent der Nichterwerbstätigen gaben an, aufgrund der Pflege ihre Arbeit aufgegeben zu haben.

Als „nur noch unter Schwierigkeiten leistbar“ oder sogar „eigentlich gar nicht mehr zu bewältigen“ stufen rund ein Viertel der pflegenden Angehörigen ihre Belastung ein, wie aus dem WIdO-Monitor 1/2024 zum Thema Häusliche Pflege zu entnehmen ist, den das Wissenschaftliche Institut der AOK (WIdO) gerade veröffentlicht hat.

Besonders hoch ist die Belastung für jene, die Angehörige mit dementieller Veränderung betreuen. Wer zuhause pflegt, gibt meist als Hauptgrund dafür an, dass die zu pflegende Person nicht von Fremden gepflegt werden möchte. Da nur jede vierte Familie sich Pflegeunterstützung durch Profis dazu holt, ist auch der Zeitbedarf groß: Die Pflegenden wenden zwischen 31 und 47 Stunden in der Woche für die pflegebedürftige Person auf.

Entlastungsangebote schaffen und zur Nutzung motivieren

Arbeitgeber stehen durch die familiäre Situation ihrer Mitarbeitenden vor der Situation, Fachkräfte nur noch teilweise beschäftigen zu können oder sogar ganz auf ihre Mitarbeit verzichten zu müssen. Sie können die Situation entschärfen, indem sie flexible Arbeitszeitmodelle anbieten.

Auch können Unternehmen sie auf ihren gesetzlichen Anspruch hinweisen: Wer Angehörige pflegt, kann sich bis zu sechs Monate ganz oder teilweise für eine Pflegezeit freistellen lassen, der Anspruch gilt gegenüber Arbeitgebern mit mehr als 15 Beschäftigten. Als Familienpflegezeit ist eine Freistellung bis zu 24 Monaten möglich. In diesem Fall gilt kein Rechtsanspruch bei Betrieben mit 25 oder weniger Beschäftigten.

Über die Freistellungsmöglichkeiten wissen zwar laut WIdO-Monitor 73,4 Prozent der Pflegenden Bescheid, aber nur 3,3 Prozent haben die Möglichkeit genutzt. Auch im Akutfall, wenn es darum geht, eine pflegerische Versorgung des Angehörigen sicherzustellen, können Beschäftigte sich dafür bis zu zehn Tage befreien lassen und erhalten eine Entgeltersatzleistung.

Stand

Erstellt am: 19.06.2024

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