Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit

Thema

Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit

Aufgabe des Arbeitsschutzes ist es, die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten bei der Arbeit zu gewährleisten. Sprich, sie wirksam vor Gefahren zu schützen, Unfälle zu vermeiden und die Gesundheit zu erhalten. Wie Unternehmen die Arbeitssicherheit gestalten müssen, ist in verschiedenen Gesetzen und Verordnungen sowie Vorschriften der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) festgehalten. Die wichtigste Grundlage bildet das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG).

Weiteres zum Thema

Ihr persönlicher Ansprechpartner bei der AOK Hessen

Bei Fragen rund um das Thema Betriebliche Gesundheit

Finden Sie Ihren persönlichen Ansprechpartner

Ihre AOK/Region
Ihre PLZ
Land

Das könnte Sie auch interessieren

Passende Informationen zu den Themen Betriebliche Gesundheitsförderung, Suchtprävention bei der Arbeit

Pflegespezifische Präventionsangebote der AOK

Mit wirksamen Präventionsangeboten unterstützt die AOK Pflegeeinrichtungen dabei, Mitarbeitende gesund und leistungsfähig zu halten.

Mehr erfahren
Die Gewinner des BGF-Preis Gesunde Pflege 2023

Nachhaltige Ansätze zur Förderung der Gesundheit von Mitarbeitenden in der Pflege sollten Schule machen. Deshalb zeichnet die AOK mit dem BGF-Preis „Gesunde Pflege“ gute Projekte aus, die für die Branche als Vorbild dienen können.

Mehr erfahren
Drogen am Arbeitsplatz

Drogen können die Gesundheit, Arbeitsfähigkeit und Arbeitssicherheit von Beschäftigten erheblich beeinträchtigen, auch am Arbeitsplatz. Über rechtliche Pflichten von Arbeitgebern und präventive Maßnahmen gegen Drogenkonsum informiert das AOK-Arbeitgeberportal.

Mehr erfahren

Kontakt zur AOK Hessen

Grafik Firmenkundenservice

Firmenkundenservice

Besuchen Sie uns oder vereinbaren Sie einen Termin in Ihrem Unter­nehmen.
Grafik e-mail

E-Mail-Service

Melden Sie uns Ihr Anliegen, wir antworten umgehend oder rufen Sie zurück.
Grafik Ansprechpartner

Lob & Kritik

Gerne stehen wir Ihnen für Ihre Kritik und Anregungen zur Verfügung.