Alkoholmissbrauch schadet allen
Wie viele alkoholabhängige Beschäftigte es gibt, lässt sich nur schätzen. Aktuelle, verlässliche Studien liegen nicht vor. Die Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen (DHS) beziffert den volkswirtschaftlichen Schaden resultierend aus Alkoholkonsum mit über 57 Milliarden Euro pro Jahr. Neben den direkten Gesundheitsschäden entfallen davon über 44 Milliarden Euro auf indirekte Kosten wie Arbeitsunfähigkeit, Frühverrentung und vorzeitiger Tod.
Arbeitgeber, deren Angestellte Fahrzeuge steuern, an großen Maschinen oder Motoren arbeiten, sollten besonders genau hinsehen. Denn Alkoholkonsum vermindert
- in hohem Maße die Aufmerksamkeit
- senkt Seh- und Reaktionsvermögen und
- führt zur Überschätzung der eigenen Fähigkeiten.
Alkoholproblem erkennen
Oft ist es für Vorgesetzte schwierig festzustellen, ob Beschäftigte ein Alkoholproblem haben. Bevor ein Vorgesetzter das Gespräch mit Mitarbeitenden suchen, sollten sie sie darum regelmäßig und möglichst genau beobachten.
Beschäftigte, die Alkoholprobleme haben, können in mehreren Bereichen auffällig werden: in der Arbeitsleistung und Arbeitshaltung, im Sozial- und Gesundheitsverhalten sowie im äußeren Erscheinungsbild.
Die DHS nennt neun Anzeichen, auf die Führungskräfte besonders achten sollten. Dazu gehören:
- Häufiges, unentschuldigtes Fehlen
- Überengagierte Phasen wechseln mit leistungsschwachen Phasen ab
- Unkonzentriertes, fahriges oder nervöses Verhalten, besonders in Pausen oder kurz vor Feierabend
- Aggressivität ohne nachvollziehbaren Anlass
- Kritik wird besonders emotional und persönlich aufgefasst
- Kollegen und Vorgesetzte werden um finanzielle Unterstützung gebeten
- Gleichgewichtsstörungen beim Gehen
- Zitternde Hände
- Ungepflegtes Erscheinungsbild oder übermäßig starkes Make-up.
Suchtprävention im Betrieb
Eine effektive betriebliche Suchtprävention im Zusammenhang mit dem Thema Alkohol beruht auf zwei Säulen:
1. Verhältnisorientierte Vorsorge
Das Unternehmen schafft Strukturen und Rahmenbedingungen, die den Alkoholkonsum im Betrieb einschränken oder ganz verbieten, zum Beispiel:
- Klare betriebliche Regelungen und Vorgaben (Alkoholverbot)
- Qualifizierung und Sensibilisierung der Vorgesetzten.
2. Verhaltensorientierte Vorsorge
Die persönlichen und sozialen Fähigkeiten der Beschäftigten werden gefördert, damit sie bewusster mit dem Konsum von Alkohol umgehen können.
Die Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen (DHS) widmet sich ausführlich dem Thema Alkohol am Arbeitsplatz in ihrer Publikation „Suchtprobleme am Arbeitsplatz“. Führungskräfte finden dort ausführliche Informationen, Alkoholsucht zu erkennen und im Betrieb mit dem Betroffenen adäquat umzugehen.
Der erste Schritt für Führungskräfte ist es, das Suchtproblem und damit verbundene Auffälligkeiten am Arbeitsplatz auszumachen. Veränderungen können sich auf die Arbeitsleistung, auf die Zuverlässigkeit (Zuspätkommen) oder auf das Sozialverhalten auswirken.
Entscheidend ist es im zweiten Schritt, das Gespräch mit den Beschäftigten zu suchen. Die DHS empfiehlt dazu ein Interventionskonzept, das mit einem Stufenplan und wiederholten Mitarbeitendengesprächen arbeitet.