Schutz für Nichtrauchende hat Priorität
In Deutschland sind etwa 8,5 Millionen Nichtrauchende Passivrauch am Arbeitsplatz ausgesetzt, was dieselben Erkrankungen verursachen kann wie aktives Rauchen. Der Schutz vor dem Passivrauchen ist daher ein wichtiger Baustein betrieblicher Präventionsmaßnahmen. Die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) verpflichtet den Arbeitgeber deshalb dazu, seine Beschäftigten vor den Gefahren des Passivrauchens zu schützen. Dazu kann ein Rauchverbot für das gesamte Unternehmen oder für einzelne Bereiche ausgesprochen werden.
Verhaltenstherapie als Ausstiegshilfe
Laut der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) orientieren sich viele Programme für Nichtrauchende an der kognitiven Verhaltenstherapie. Diese basiert darauf, dass Menschen erlernte Verhaltensweisen wieder „verlernen“ oder „neu lernen“ können.
Rauchen ist ein erlerntes Verhalten, das zur Gewohnheit geworden ist. Im ersten Schritt machen sich Rauchende darum bewusst, welche Funktionen die Zigarette in ihrem Fall übernimmt. Äußere Reize spielen eine entscheidende Rolle. Eine Frage lautet etwa: In welchen Situationen verspüre ich den Impuls, zur Zigarette zu greifen? Anschließend werden neue Verhaltensweisen entwickelt, um die alten Muster zu ersetzen.
Ziel ist, andere Möglichkeiten zu finden, um
- im Alltag Rückzugsräume zu erleben
- mit Menschen in Kontakt zu treten
- den Tag zu strukturieren
- Stresssituationen zu bewältigen.
Rauchfrei am Arbeitsplatz
Für viele Rauchende gehören die Zigarette und die Pause für Rauchende zur Arbeit dazu. Arbeitgeber, die betriebliche Fehlzeiten langfristig reduzieren wollen, sollten den Rauchenden konkrete Hilfen anbieten, die Sucht zu überwinden, wie beispielsweise den Besuch von Entwöhnungskursen im Betrieb. Gemeinsam im Team fällt das Aufhören leichter und zeigt langfristig mehr Erfolg.
1. Verhältnisorientierte Vorsorge
Das Unternehmen schafft Strukturen und Rahmenbedingungen, die das Rauchen in Pausen ermöglichen, bei gleichzeitigem Schutz Nichtrauchender.
2. Verhaltensorientierte Vorsorge
Die persönlichen und sozialen Fähigkeiten der Beschäftigten werden gefördert, damit sie sich bewusst für das Nichtrauchen entscheiden.
Recht auf einen rauchfreien Arbeitsplatz
Gesetzliche Vorgaben für den Arbeitgeber zum Schutz der Nichtrauchenden gibt es nicht. Mögliche Schutzmaßnahmen können zum Beispiel sein:
- Einfache räumliche Trennung. Dabei ist darauf zu achten, dass Nichtrauchende Räume zum Rauchen nicht betreten müssen, auch nicht für ein kurzes Meeting.
- Kabinen für Rauchende, in denen die verbrauchte Luft abgesaugt und gefiltert wird
- Unterstände für Rauchende auf dem Betriebsgelände.
Eine Verpflichtung, spezielle Räume zum Rauchen einzurichten, gibt es nicht. Sollte sich ein Arbeitgeber dazu entscheiden, müssten diese Räume zum Schutz von Nichtrauchenden in jedem Falle besonders abgedichtet werden. In der Umgebung dieser Räume ist die Tabakkonzentration in der Luft sehr hoch.
Nikotinersatzprodukte als Hilfestellung
Nikotinersatzprodukte mildern Entzugssymptome und das körperliche Verlangen nach einer Zigarette. Die BZgA empfiehlt sie vor allem bei starker körperlicher Abhängigkeit. Ihre Wirksamkeit in Bezug auf die Tabakentwöhnung ist aber nur in Kombination mit einer Intervention wissenschaftlich bewiesen. Das heißt, Nikotinpflaster nur aufkleben und dann rauchfrei werden funktioniert oft nicht. Anders als Zigaretten enthalten die Produkte weder Teer noch Kohlenmonoxid oder krebserregende Substanzen. Sie sind apothekenpflichtig, aber keine Leistung der gesetzlichen Krankenkassen. Ein Beratungsgespräch bei Hausarzt oder Hausärztin wird vor dem Einsatz empfohlen.
Übersicht über Nikotinersatzprodukte
- Nikotinpflaster geben über die Klebeschicht oder eine besondere Membran kontinuierlich Nikotin ab und erzeugen so einen stetig anhaltenden Nikotinspiegel. Die Pflaster gibt es in drei Stärken. Sie eignen sich für Menschen, die gleichmäßig über den Tag verteilt 10 bis 40 oder mehr Zigaretten rauchen.
- Nikotinkaugummis sollten nur so lange langsam und vorsichtig gekaut werden, bis der Effekt des Nikotins spürbar wird. Danach sollte man sie in der Wangentasche parken. Sie sind vor allem für Menschen geeignet, die bis zu 15 Zigaretten am Tag rauchen, und dies bevorzugt unter bestimmten Bedingungen, zum Beispiel bei Konflikten, in rauchender Gesellschaft oder am Abend.
- Nikotinlutschtabletten helfen, wenn jemand eher unregelmäßig raucht. Stark Rauchenden wird die Vier-Milligramm-Tablette empfohlen, anderen die Zwei-Milligramm-Tablette. Über einen Zeitraum von 20 bis 30 Minuten setzt die Tablette Nikotin frei, das über die Mundschleimhaut aufgenommen wird.
- Nikotinnasenspray bringt Nikotin rasch und hoch dosiert über die Nasenschleimhaut in den Körper. Das Spray hilft Rauchern, die mehr als 30 Zigaretten am Tag konsumieren, stark nikotinabhängig sind oder ein unstillbares Verlangen spüren.