Unbedenklichkeitsbescheinigung

Bescheinigung anfordern

Bei der Vergabe öffentlicher Aufträge wird von den Bietern oft eine Unbedenklichkeitsbescheinigung einer Krankenkasse verlangt. Sie enthält die Zahl der bei der jeweiligen Krankenkasse versicherten Beschäftigten und gibt Auskunft darüber, ob der Bietende regelmäßig seiner Pflicht zur Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge bei der Kasse nachgekommen ist.

Die Unbedenklichkeitsbescheinigung kann elektronisch über das SV-Meldeportal oder das Entgeltabrechnungsprogramm angefordert werden. Die Bescheinigung übermitteln wir Ihnen ebenfalls digital. Bitte nutzen Sie vorrangig dieses maschinelle Verfahren.

Alternativ können Sie weiterhin unser Formular ausfüllen.

Wenn Sie eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der AOK Hessen benötigen, füllen Sie bitte das Formular aus. Bitte beachten Sie, dass Ihnen nur die AOK eine Bescheinigung ausstellen kann, die für Sie ein Beitragskonto führt.

hes – Unbedenklichkeitsbescheinigung beantragen

Daten

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Datenschutzhinweis

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Wir benötigen von Ihnen für die Bearbeitung einige persönliche Angaben. Einige Felder sind entsprechend als Pflichtfelder eingerichtet (*). Ihre Postanschrift benötigen wir, um Ihnen die Bescheinigung zu übersenden. Zur Erleichterung der Kontaktaufnahme bitten wir Sie auch um Angabe Ihrer Telefonnummer bzw. E-Mail-Adresse.

Die Daten werden zur Erfüllung unserer Aufgaben nach §13 SGB I und §14 SGB I zum Zwecke der Informationsvermittlung erhoben und verarbeitet. 

Empfänger Ihrer Daten können von uns beauftragte Dienstleister sein. Allgemeine Informationen zur Datenverarbeitung und zu Ihren Rechten finden Sie unter aok.de/hessen/datenschutzrechte. Bei Fragen wenden Sie sich an die AOK – Die Gesundheitskasse in Hessen, Basler Straße 2, 61352 Bad Homburg oder unsere/n Datenschutz­beauftragte/n.

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