Unbedenklichkeitsbescheinigung
Bescheinigung anfordern
Bei der Vergabe öffentlicher Aufträge wird von den Bietern oft eine Unbedenklichkeitsbescheinigung einer Krankenkasse verlangt. Sie enthält die Zahl der bei der jeweiligen Krankenkasse versicherten Beschäftigten und gibt Auskunft darüber, ob der Bietende regelmäßig seiner Pflicht zur Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge bei der Kasse nachgekommen ist.
Die Unbedenklichkeitsbescheinigung kann elektronisch über das SV-Meldeportal oder das Entgeltabrechnungsprogramm angefordert werden. Die Bescheinigung übermitteln wir Ihnen ebenfalls digital. Bitte nutzen Sie vorrangig dieses maschinelle Verfahren.
Alternativ können Sie weiterhin unser Formular ausfüllen.
Wenn Sie eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der AOK Hessen benötigen, füllen Sie bitte das Formular aus. Bitte beachten Sie, dass Ihnen nur die AOK eine Bescheinigung ausstellen kann, die für Sie ein Beitragskonto führt.
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