Umlagesätze 2025 der AOK Hessen

Wenn Beschäftigte wegen Krankheit oder Mutterschaft ausfallen, haben sie in der Regel Anspruch auf Entgeltfortzahlung oder einen Zuschuss zum Mutterschaftsgeld. Die dadurch entstehenden Aufwendungen werden dem Unternehmen im Zuge des Umlageverfahrens erstattet.

Wie Unternehmen profitieren

Wer am Umlageverfahren der AOK Hessen teilnimmt, profitiert gleich mehrfach:

  • günstige Umlagesätze
  • sofortige Auszahlung
  • kompletter Service aus einer Hand

Umlage U1 bei Krankheit

Für die Erstattung der Aufwendungen bei Krankheit bietet die AOK Hessen vier Erstattungs- und Umlagesätze an. Damit können Unternehmen ihr individuelles Risiko passgenau absichern. Seit 1. Januar 2025 gelten folgende Tarife:

ErstattungssatzUmlagesatz
50 Prozent1,8 Prozent 
60 Prozent2,4 Prozent
70 Prozent2,7 Prozent
80 Prozent4,3 Prozent

 

AOK-Tipp:

Tipp Ihrer AOK Hessen: Sie können uns die Wahl des Umlagetarifes elektronisch übermitteln. Entweder mit Ihrem Entgeltabrechnungsprogramm oder über die Ausfüllhilfe sv.net oder das SV-Meldeportal. Anträge für einen Tarifwechsel, die bis spätestens 10. Februar 2024 eingehen, werden rückwirkend zum 1. Januar 2024 berücksichtigt.

Umlage U2 bei Mutterschaft

Bei Mutterschaft werden 100 Prozent der Arbeitgeberaufwendungen erstattet. Der Umlagesatz ist seit 1. Januar 2025 gesenkt.

ErstattungssatzUmlagesatz
100 Prozent0,43 Prozent

Erstattungsverfahren

Im maschinellen Erstattungsverfahren sind Endabrechnungen oder auch Zwischenabrechnungen vorgesehen. Der Arbeitgeber kann hierbei wählen, ob die Erstattung mittels Überweisung, Gutschrift oder Verrechnung mit dem Beitragsnachweis erfolgen soll. Bei fälligen Beiträgen nimmt die AOK Hessen grundsätzlich eine Verrechnung vor.

Teilnahme

Die Vorteile der Entgeltfortzahlungsversicherung bei Krankheit (U1) kommen Unternehmen zugute, die regelmäßig nicht mehr als 30 Beschäftigte haben. Bei der Feststellung der Anzahl werden grundsätzlich alle Beschäftigte berücksichtigt, und zwar unabhängig davon, ob sie sozialversicherungspflichtig sind oder welcher Krankenkasse sie angehören. Teilzeitbeschäftigte werden nicht in voller Höhe angerechnet.

Nutzen Sie am besten den AOK-Umlagepflichtrechner.

Haben Sie noch Fragen zum Thema Umlage? Unsere Experten in der Firmenkunden-Hotline werden Sie gern beraten. Sie erreichen uns kostenfrei unter 0800 123 23 18.

Stand

Erstellt am: 15.01.2025

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