Podcast Pflegeversicherungsreform zum 1. Juli 2023

Am 1. Juli 2023 hat sich der Beitragssatz für die Pflegeversicherung erhöht. Für Beschäftigte mit mehreren Kindern gibt es Abschläge. In der dreiteiligen Podcast-Reihe erklären AOK-Fachleute die Auswirkungen der Reform auf Arbeitgeber und ihre Beschäftigten.

Die Änderungen seit 1. Juli 2023

In Folge 1 sprechen wir darüber, was sich grundsätzlich seit dem 1. Juli 2023 verändert hat. In Folge 2 geht es darum, wie der Nachweis von Kindern zu erbringen ist und Folge 3 fokussiert auf freiwillig Versicherten und dem Sonderfall in Sachsen.

Im Gespräch

Klaus Herrmann (rechts), gelernter Krankenkassenfachwirt, ist bei der AOK Bayern in Nürnberg im Bereich Marketing-Services/Produktmanagement beschäftigt.

Markus Renner ist Fachreferent Arbeitgeberbetreuung im Bereich Privat- und Firmenkundenservice in Dresden bei der AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen. 

Folge 3 | Freiwillig Versicherte in der Pflegeversicherung seit 1. Juli 2023 und Sonderfall Sachsen

In der dritten Folge der Serie geht es um die Pflegeversicherungsbeiträge bei freiwillig Versicherten und um die Sonderrolle des Bundeslands Sachsen. Die AOK-Experten Markus Renner und Klaus Herrmann beantworten folgende Fragen:

  • Was müssen freiwillig Versicherte tun, damit die Beiträge zur Pflegeversicherung ab 1. Juli 2023 korrekt berechnet werden?
  • Wie können Arbeitgeber das Nachweisverfahren möglichst einfach gestalten?
  • Was gilt im Bundesland Sachsen?
  • Welche Rolle spielt der Beschäftigungsort?

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Im Gespräch

Klaus Herrmann , gelernter Krankenkassenfachwirt, ist bei der AOK Bayern in Nürnberg im Bereich Marketing-Services/Produktmanagement beschäftigt.

Folge 2 | Nachweis von Kindern für die Pflegeversicherung seit 1. Juli 2023

In der zweiten Folge der Serie über die Pflegeversicherungsreform geht es um die Fragen:

  • Wie können Arbeitgeber die Abfrage nach Anzahl und Alter der Kinder gestalten?
  • Was ist bei Pflege- und Stiefkindern und bei Adoption zu beachten?
  • Was gilt, wenn ein Kind verstorben ist?
  • Welche Nachweise sind notwendig?

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Im Gespräch

Klaus Herrmann , gelernter Krankenkassenfachwirt, ist bei der AOK Bayern in Nürnberg im Bereich Marketing-Services/Produktmanagement beschäftigt.

Folge 1 | Änderungen bei der Pflegeversicherung seit 1. Juli 2023

Zum Auftakt der Serie geht es um die Fragen:

  • Wie kam es zu der Reform der Pflegeversicherung?
  • Wie wird jetzt die Zahl der Kinder berücksichtigt?
  • Welche Aufgaben kommen auf die Arbeitgeber zu?
  • Welche Nachweise für Beschäftigte sind notwendig?

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Stand

Zuletzt aktualisiert: 09.10.2023

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