Online-Trainings

Die kostenfreien Lernprogramme der AOK unterstützen Sie im beruflichen Alltag. Integrieren Sie die Online-Fortbildung einfach in Ihren Arbeitsalltag. So verbessern Sie Ihr fachspezifisches Wissen durch abwechslungsreiche, zeitsouveräne und interaktive Lerneinheiten.

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Flexibel fortbilden

Die kostenfreien Lernprogramme der AOK unterstützen Sie im beruflichen Alltag. Integrieren Sie die Online-Fortbildung einfach in Ihren Arbeitsalltag. So verbessern Sie Ihr fachspezifisches Wissen durch abwechslungsreiche, zeitsouveräne und interaktive Lerneinheiten.

Kostenfrei Wissen erwerben

So integrieren Sie die Online-Fortbildung einfach in Ihren Arbeitsalltag:

  • Praxisnah und interaktiv.
  • Wo Sie wollen.
  • Wann Sie wollen.
  • So schnell Sie wollen.
  • Wiederholen Sie die Lerneinheit, so oft Sie wollen.

 
Beim Klick auf das gewünschte Thema erscheint die Anmeldeseite zum Online-Training.

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Informationen der AOK Hessen

Basiswissen Sozialversicherung

Wer ist versicherungspflichtig? Wie setzen sich die Beiträge zusammen? Wann sind Meldungen zu erstatten? Mit den kostenfreien Online-Trainings zu den Grundlagen der Sozialversicherung bekommen Sie einen guten Einstieg in die wichtigsten Themen.

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Beschäftigung von Studierenden

In diesem Online-Training lernen Sie die wichtigsten so­zi­al­ver­si­che­rungs­recht­li­chen Grundsätze bei der Beschäftigung von Studenten kennen.
 

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Betriebliche Altersversorgung (bAV)

Mit dem On­line-Trai­ning Ih­rer AOK Hessen er­fah­ren Sie mehr über die Rech­te und Pflich­ten des Ar­beit­ge­bers bei der be­trieb­li­chen Al­ters­ver­sor­gung (bAV).

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Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz 2.0

Im Online-Training erfahren Sie alles Wissenswerte zum geänderten Fachkräfteeinwanderungsgesetz, warum die ergänzenden Regelungen sinnvoll sind und wie sie Ihnen bei der Rekrutierung von Fachkräften aus dem Ausland helfen können. Für Arbeitgeber gibt es Einiges zu beachten.

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Krankenkassenwahlrecht

Arbeitnehmer können ihre Krankenkasse frei wählen. Damit die Wahl der Krankenkasse rechtswirksam wird, sind Fristen zu beachten. Die Bindungsfrist dauert seit 1. Januar 2021 nur noch zwölf Monate.
 

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Übergangsbereich

Mit dem Online-Training erfahren Sie alles Wissenswerte zum neuen Übergangsbereich. Zum 1. Januar 2024 änderte sich die Rechtslage. Der Übergangsbereich gilt jetzt für Entgelte von 538,01 bis 2.000,00 Euro. Dazu gibt es für Arbeitgeber einiges zu beachten.

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