Online-​Training Fachkräfteeinwanderungsgesetz

Mit dem Online-Training Ihrer AOK erhalten Sie einen Überblick über das geänderte Fachkräfteeinwanderungsgesetz.

Effizienter Fachkräfte aus dem Ausland gewinnen

Mehr als 500.000 Stellen können in Deutschland aktuell nicht mehr durch qualifizierte Menschen besetzt werden. Um passende Fachkräfte zu finden, müssen Arbeitgeber immer mehr im Ausland suchen.

Mit den ergänzenden Regelungen zum Fachkräfteeinwanderungsgesetz von 2020 erhofft sich die Bundesregierung dank geringerer Bürokratie einen Zuzug von knapp 130.000 Fachkräften aus Drittstaaten. Das geänderte Gesetz ist in Teilen bereits seit November 2023 in Kraft, andere Teile werden im Laufe des Jahres 2024 rechtsgültig.

Das Online-Training Ihrer AOK verschafft Ihnen einen Überblick über die Änderungen des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes und erläutert, wie Sie als Arbeitgeber von den ergänzenden Regelungen profitieren können.

Inhalte des Online-Trainings

In unserem Online-Training erfahren Sie alles zu diesen Fragen:

  • Warum ist das Fachkräfteeinwanderungsgesetz sinnvoll und wichtig und wie kann es Sie bei der Rekrutierung von Fachkräften aus dem Ausland unterstützen?
  • Was sind die wichtigsten Regelungen des geänderten Fachkräfteeinwanderungsgesetzes?
  • Wie können Sie ausländische Fachkräfte bei der Integration in den deutschen Arbeitsmarkt unterstützen?
  • Wie die AOK Sie als Arbeitgeber zu diesem Thema unterstützen kann.

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Um am Online-Training teilzunehmen, klicken Sie bitte unten auf dieser Seite auf den Button „Zum Online-Training“. Ihnen entstehen keine Kosten.

Damit wir Sie über Neuigkeiten und Vorteile der Services und des Leistungsportfolios der AOK informieren können, die über die gesetzlichen Regelleistungen hinausgehen, würden wir uns freuen, wenn Sie uns freiwillig Ihre privaten Daten zur Verfügung stellen.

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Da­ten­schutz­hin­weis

Wir be­nö­ti­gen von Ih­nen ei­ni­ge per­sön­li­che An­ga­ben, da­mit wir Sie über Neu­ig­kei­ten und Vor­tei­le des über die ge­setz­li­chen Re­gel­leis­tun­gen hin­aus­ge­hen­den Ser­vice‑ und Leis­tungs­port­fo­li­os der AOK in­for­mie­ren kön­nen. Ei­ni­ge Fel­der sind ent­spre­chend als Pflicht­fel­der ein­ge­rich­tet (*). Zur Er­leich­te­rung der Kon­takt­auf­nah­me bit­ten wir Sie auch um An­ga­be Ih­rer Te­le­fon­num­mer. Wir be­nö­ti­gen für Ih­re Ein­wil­li­gung Ihr Ge­burts­da­tum, da Sie die­se Er­klä­rung erst ab­ge­ben kön­nen, wenn Sie min­des­tens 15 Jah­re alt sind. Em­pfän­ger Ih­rer Da­ten kön­nen von uns be­auf­trag­te Dienst­leis­ter sein. All­ge­mei­ne In­for­ma­ti­o­nen zur Da­ten­ver­ar­bei­tung und zu Ih­ren Rech­ten fin­den Sie un­ter aok.de/hessen/datenschutzrechte. Bei Fragen wenden Sie sich an die AOK – Die Gesundheitskasse in Hessen, Basler Straße 2, 61352 Bad Homburg oder unsere/n Datenschutzbeauftragte/n.

Die Er­he­bung und Ver­ar­bei­tung Ih­rer Da­ten er­folgt auf frei­wil­li­ger Ba­sis. Für die Nut­zung die­ses Ser­vice be­nö­ti­gen wir Ih­re pri­va­ten Da­ten nicht. Ihr Ein­ver­ständ­nis kön­nen Sie oh­ne für Sie nach­tei­li­ge Fol­gen ver­wei­gern be­zie­hungs­wei­se je­der­zeit mit Wir­kung für die Zu­kunft wi­der­ru­fen. Dies be­rührt nicht die Recht­mä­ßig­keit der bis­her auf der Grund­la­ge die­ser Ein­wil­li­gung er­folg­ten Ver­ar­bei­tung.

Ihr Wi­der­rufs­recht kön­nen Sie ge­gen­über der AOK – Die Ge­sund­heits­kas­se in Hes­sen, Bas­ler Stra­ße 2, 61352 Bad Hom­burg wahr­neh­men. Sie können den Widerruf auch über das Kontaktformular an uns übermitteln.

Ein­wil­li­gung zu In­for­ma­ti­o­nen

Ich bin da­mit ein­ver­stan­den, dass mei­ne zu­stän­di­ge AOK mei­ne an­ge­ge­be­nen Da­ten spei­chert und nutzt, um mich über die Vor­tei­le, Leis­tun­gen und Neu­ig­kei­ten der AOK so­wie zu pri­va­ten Zu­satz­ver­si­che­run­gen von Ver­trags­part­nern der AOK in­for­mie­ren und be­ra­ten zu kön­nen und um Mei­nungs­for­schun­gen durch­zu­füh­ren, auch per E‑Mail, Te­le­fon oder SMS. Die­se Ein­wil­li­gung ist frei­wil­lig und ich kann sie je­der­zeit wi­der­ru­fen.

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