Online-Training Krankenkassenwahlrecht

Beschäftigte können ihre Krankenkasse frei wählen. Damit die Wahl der Krankenkasse rechtswirksam wird, sind Fristen zu beachten. Die Bindungsfrist dauert seit 1. Januar 2021 nur noch zwölf Monate.

Kassenwechsel einfacher

Krankenversicherungspflichtige sowie krankenversicherungsfreie Personen können ihre Krankenkasse aus verschiedenen Anbietenden der gesetzlichen Krankenversicherung frei wählen. Damit die Wahl der Krankenkasse rechtswirksam wird, sind Fristen zu beachten. Hierbei wird unterschieden, ob eine Krankenversicherungspflicht oder eine Versicherungsberechtigung als freiwilliges Mitglied neu eintritt oder ob das Mitglied sich aus einer bestehenden Mitgliedschaft heraus für eine neue Krankenkasse entscheidet.

Inhalte des Online-Trainings

  1. Einführung in das Krankenkassenwahlrecht
  2. Sofortiges Krankenkassenwahlrecht
  3. Krankenkassenwahlrecht bei bestehendem Versicherungsverhältnis
  4. Überblick Bindungsfristen
  5. Meldepflichten des Arbeitgebers beim Kassenwahlrecht

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Die Er­he­bung und Ver­ar­bei­tung Ih­rer Da­ten er­folgt auf frei­wil­li­ger Ba­sis. Für die Nut­zung die­ses Ser­vice be­nö­ti­gen wir Ih­re pri­va­ten Da­ten nicht. Ihr Ein­ver­ständ­nis kön­nen Sie oh­ne für Sie nach­tei­li­ge Fol­gen ver­wei­gern be­zie­hungs­wei­se je­der­zeit mit Wir­kung für die Zu­kunft wi­der­ru­fen. Dies be­rührt nicht die Recht­mä­ßig­keit der bis­her auf der Grund­la­ge die­ser Ein­wil­li­gung er­folg­ten Ver­ar­bei­tung.

Ihr Wi­der­rufs­recht kön­nen Sie ge­gen­über der AOK – Die Ge­sund­heits­kas­se in Hes­sen, Bas­ler Stra­ße 2, 61352 Bad Hom­burg wahr­neh­men. Sie können den Widerruf auch über das Kontaktformular an uns übermitteln.

Ein­wil­li­gung zu In­for­ma­ti­o­nen

Ich bin da­mit ein­ver­stan­den, dass mei­ne zu­stän­di­ge AOK mei­ne an­ge­ge­be­nen Da­ten spei­chert und nutzt, um mich über die Vor­tei­le, Leis­tun­gen und Neu­ig­kei­ten der AOK so­wie zu pri­va­ten Zu­satz­ver­si­che­run­gen von Ver­trags­part­nern der AOK in­for­mie­ren und be­ra­ten zu kön­nen und um Mei­nungs­for­schun­gen durch­zu­füh­ren, auch per E‑Mail, Te­le­fon oder SMS. Die­se Ein­wil­li­gung ist frei­wil­lig und ich kann sie je­der­zeit wi­der­ru­fen.

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