DEÜV-Meldegründe und Fristen

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Beginn der Beschäftigung, Elternzeit, Wechsel des Arbeitgebers – für eine Sozialversicherungsmeldung kann es sehr unterschiedliche Anlässe geben. Einen Überblick über die verschiedenen Meldegründe und die dazugehörigen Meldeschlüssel.
Inhaltsübersicht

Meldegründe und Meldefristen im Überblick

Die wichtigsten Abgabegründe und Fristen zu den Sozialversicherungsmeldungen:

MeldegrundFrist
SofortmeldungUmgehend, spätestens bei Aufnahme des Beschäftigungsverhältnisses in bestimmten Branchen
AnmeldungMit der ersten Lohn- und Gehaltsabrechnung, spätestens innerhalb von sechs Wochen nach Beschäftigungsbeginn
StornierungsmeldungUnverzüglich
ÄnderungsmeldungMit der ersten folgenden Lohn- und Gehaltsabrechnung, spätestens innerhalb von sechs Wochen nach der Änderung oder nach Eintritt des meldepflichtigen Tatbestands
AbmeldungMit der nächsten folgenden Lohn- und Gehaltsabrechnung, spätestens innerhalb von sechs Wochen nach dem Ende der Beschäftigung
Jahresmeldungmit der nächsten folgenden Lohn- und Gehaltsabrechnung, spätestens bis zum 15. Februar des Folgejahres
UV-JahresmeldungBis zum 16. Februar des Folgejahres
Unterbrechungsmeldungen, zum Beispiel bei Bezug von Krankengeld oder ElternzeitInnerhalb von zwei Wochen nach Ablauf des ersten vollen Kalendermonats der Unterbrechung
Meldung von einmalig gezahltem Arbeitsentgelt (Sondermeldung)Mit der ersten folgenden Lohn- und Gehaltsabrechnung, spätestens innerhalb von sechs Wochen nach der Zahlung
Meldung von Arbeitsentgelt bei flexiblen ArbeitszeitregelungenMit der ersten folgenden Lohn- und Gehaltsabrechnung
GKV-MonatsmeldungMit der ersten Lohn- und Gehaltsabrechnung, spätestens innerhalb von sechs Wochen nach Aufforderung durch die Krankenkasse
Meldungen bei InsolvenzZum Tag des rechtlichen Endes der Beschäftigung

Meldeschlüssel

Mit dem Meldeschlüssel teilt der Arbeitgeber den Sozialversicherungsträgern mit, aus welchem Anlass die Meldung abgegeben wird. Auch die Art der Beschäftigung wird so übermittelt. Unverzichtbare Bestandteile der Meldung zur Sozialversicherung sind die Abgabegründe, der Personengruppen-, der Beitragsgruppen- und der Tätigkeitsschlüssel.

Gängige Meldegründe sind die Anmeldung, die Abmeldung, die Jahresmeldung und die Unterbrechungsmeldungen zu verschiedenen Anlässen. Daneben gibt es eine Reihe von Sondermeldungen. Der Abgabegrund verdeutlicht den Zweck der Meldung und legt fest, welche Angaben gemacht werden müssen. Die Daten werden elektronisch an die jeweilige Krankenkasse der Beschäftigten übermittelt (DEÜV-Meldung).

Die Schlüsselzahlen für die Abgabegründe sind zweistellig. Treffen in einer Meldegruppe mehrere Tatbestände und damit Abgabegründe zu, ist grundsätzlich der niedrigste Schlüssel zu verwenden.

In Anlage 3 des Gemeinsamen Rundschreibens „Meldeverfahren zur Sozialversicherung“ finden Sie eine Übersicht der zu meldenden Sachverhalte.

Beschäftigungszeiten melden

Wird eine Abmeldung, eine Jahresmeldung, eine Unterbrechungsmeldung oder eine Meldung von einmalig gezahltem Arbeitsentgelt erforderlich, sind die Felder wie folgt auszufüllen: 

Eingetragen wird der Zeitraum der Beschäftigung während eines Kalenderjahrs. 

Dabei ist der Zeitraum bis zum Tag vor der Änderung oder Unterbrechung oder bis zum Ende der Beschäftigung gegen Arbeitsentgelt, der Berufsausbildung oder der Altersteilzeitarbeit zu melden. 

Bei mehreren Meldungen für Zeiträume desselben Kalenderjahrs dürfen bereits gemeldete Zeiträume nicht erneut eingetragen werden.

Stand

Zuletzt aktualisiert: 17.02.2025

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