Personengruppenschlüssel
Der dreistellige Personengruppenschlüssel verdeutlicht den Status in der Beschäftigung. Der Schlüssel „101“ ist grundsätzlich zu verwenden. Hat das Beschäftigungsverhältnis besondere Merkmale (zum Beispiel bei Personen, die Vorruhestandsgeld beziehen), ist der entsprechende Schlüssel zu wählen. Treffen mehrere besondere Schlüssel zu, ist der niedrigere anzugeben. Ausnahme: Die Schlüssel für geringfügig entlohnte („109“) beziehungsweise kurzfristige („110“) Beschäftigungen haben immer Vorrang.
Schlüsselzahlen zu Personengruppen
Meldegrund | Schlüsselzahl |
---|---|
Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte ohne besondere Merkmale | 101 |
Auszubildende ohne besondere Merkmale | 102 |
Beschäftigte in Altersteilzeit | 103 |
Hausgewerbetreibende | 104 |
Praktikantinnen und Praktikanten | 105 |
Werkstudenten | 106 |
Beziehende von Vorruhestandsgeld | 108 |
Geringfügig entlohnte Beschäftigte | 109 |
Kurzfristig Beschäftigte | 110 |
Nicht berufsmäßig unständig Beschäftigte | 117 |
Berufsmäßig unständig Beschäftigte | 118 |
Versicherungsfreie Beziehende einer Altersvollrente oder eines Versorgungsbezugs wegen Alters | 119 |
Versicherungspflichtige Beziehende einer Altersvollrente oder eines Versorgungsbezugs wegen Alters | 120 |
Auszubildende, deren Arbeitsentgelt die Geringverdienergrenze (325 €) nicht übersteigt | 121 |
Auszubildende in einer außerbetrieblichen Einrichtung | 122 |
Personen, die ein freiwilliges soziales, ein freiwilliges ökologisches Jahr oder einen Bundesfreiwilligendienst leisten | 123 |
Heimarbeiterinnen und Heimarbeiter ohne Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall | 124 |
Beschäftigte, die ausschließlich in der gesetzlichen Unfallversicherung versichert sind | 190 |
Schlüsselzahlen für Personen mit Behinderungen
Meldegrund | Schlüsselzahl |
---|---|
Behinderte Menschen in anerkannten Werkstätten oder gleichartigen Einrichtungen | 107 |
Personen in Einrichtungen der Jugendhilfe, Berufsbildungswerken oder ähnlichen Einrichtungen für behinderte Menschen | 111 |
Behinderte Menschen, die im Anschluss an eine Beschäftigung in einer anerkannten Werkstatt in einem Integrationsprojekt beschäftigt sind | 127 |
Schlüsselzahlen für in der Landwirtschaft tätige Personen
Meldegrund | Schlüsselzahl |
---|---|
Mitarbeitende Familienangehörige in der Landwirtschaft | 112 |
Nebenerwerbslandwirte | 113 |
Nebenerwerbslandwirte (saisonal beschäftigt) | 114 |
Ausgleichsgeldempfangende nach dem FELEG | 116 |
Schlüsselzahlen für Seeleute
Meldegrund | Schlüsselzahl |
---|---|
Seeleute | 140 |
Auszubildende in der Seefahrt ohne besondere Merkmale | 141 |
Seeleute in Altersteilzeit | 142 |
Seelotsen | 143 |
Auszubildende in der Seefahrt, deren Arbeitsentgelt die Geringverdienergrenze (325 €) nicht übersteigt | 144 |
In der Seefahrt beschäftigte versicherungsfreie Altersvollrentnerinnen, Altersvollrentner und Versorgungsbeziehende wegen Alters | 149 |
In der Seefahrt beschäftigte versicherungspflichtige Altersvollrentnerinnen, Altersvollrentner und Versorgungsbeziehende wegen Alters | 150 |
Staatsangehörigkeitsschlüssel
Eingetragen wird der vom Statistischen Bundesamt festgelegte Schlüssel.
Beitragsgruppenschlüssel
Der Beitragsgruppenschlüssel besteht aus vier Stellen, wobei für freiwillige Mitglieder in der Krankenversicherung die Kennzeichnung mit der Beitragsgruppe „9“ gilt, sofern der Arbeitgeber für sie die Beiträge zur Krankenversicherung abführt (sogenannte Firmenzahler). Der Wechsel vom Selbstzahlenden zum Firmenzahlenden und umgekehrt ist ein meldepflichtiger Tatbestand.
Beitragsgruppenschlüssel 1. Stelle: Krankenversicherung
Beitragsgruppen | |
---|---|
Kein Beitrag | 0 |
Allgemeiner Beitrag | 1 |
Ermäßigter Beitrag | 3 |
Beitrag zur landwirtschaftlichen Krankenversicherung | 4 |
Arbeitgeberbeitrag zur landwirtschaftlichen Krankenversicherung | 5 |
Pauschalbeitrag für geringfügig Beschäftigte | 6 |
Freiwillige Krankenversicherung/Firmenzahler | 9 |
Beitragsgruppenschlüssel 2. Stelle: Rentenversicherung
Beitragsgruppen | |
---|---|
Kein Beitrag | 0 |
Voller Beitrag | 1 |
Halber Beitrag | 3 |
Pauschalbeitrag für geringfügig Beschäftigte | 5 |
Beitragsgruppenschlüssel 3. Stelle: Arbeitslosenversicherung
Beitragsgruppen | |
---|---|
Kein Beitrag | 0 |
Voller Beitrag | 1 |
Halber Beitrag | 2 |
Beitragsgruppenschlüssel 4. Stelle: Pflegeversicherung*
Beitragsgruppen | |
---|---|
Kein Beitrag | 0 |
Voller Beitrag | 1 |
Halber Beitrag | 2 |
* Bei freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherten Personen ist die Pflegeversicherung – unabhängig davon, ob für die Krankenversicherung der Schlüssel „0“ oder „9“ verwendet wird – stets mit „1“ oder „2“ zu verschlüsseln, wenn Versicherungspflicht in der Pflegeversicherung besteht. Der Schlüssel „0“ für die Pflegeversicherung kommt nur für solche Personen in Betracht, die in der privaten Pflegeversicherung versichert, geringfügig beschäftigt oder weder in der sozialen noch in der privaten Pflegeversicherung versichert sind. |
Angaben zur Tätigkeit
Der Arbeitgeber hat für alle Beschäftigten die entsprechenden Angaben zur Tätigkeit zu machen. Der neunstellige Schlüssel, der verbindlich für alle Meldungen anzuwenden ist, setzt sich wie folgt zusammen:
Tätigkeitsschlüssel
Stellen 1 bis 5:
Ausgeübte Tätigkeit gültige Schlüssel nach der Klassifizierung der Berufe 2010. Die jeweils gültige Version ist bei der Bundesagentur für Arbeit abrufbar.
Stelle 6:
Höchster allgemeinbildender Schulabschluss gültige Schlüssel „1“ bis „4“ und „9“
1 = Ohne Schulabschluss
2 = Haupt-/Volksschulabschluss
3 = Mittlere Reife oder gleichwertiger Abschluss
4 = Abitur/Fachabitur
9 = Abschluss unbekannt
Stelle 7:
Höchster beruflicher Ausbildungsabschluss gültige Schlüssel „1“ bis „6“ und „9“
1 = Ohne beruflichen Ausbildungsabschluss
2 = Abschluss einer anerkannten Berufsausbildung
3 = Meister-/Techniker- oder gleichwertiger Fachschulabschluss
4 = Bachelor
5 = Diplom/Magister/Master/Staatsexamen
6 = Promotion
9 = Abschluss unbekannt
Stelle 8:
Arbeitnehmerüberlassung gültige Schlüssel „1“ und „2“
1 = Nein
2 = Ja
Stelle 9:
Vertragsform gültige Schlüssel „1“ bis „4“
1 = Vollzeit, unbefristet
2 = Teilzeit, unbefristet
3 = Vollzeit, befristet
4 = Teilzeit, befristet
Statuskennzeichen im Statusfeststellungsverfahren
Durch das Statuskennzeichen wird das obligatorische Statusfeststellungsverfahren angestoßen, in dem festgestellt wird, ob es sich um ein versicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis handelt.
Die Kennzeichen lauten:
1 = Eheleute, eingetragene Lebenspartnerschaften nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz oder Abkömmlinge des Arbeitgebers
2 = Geschäftsführender Gesellschafter einer GmbH
Wer gilt als Abkömmling?
Abkömmlinge sind Kinder, adoptierte Kinder, Enkel- und Urenkelkinder – nicht dagegen Stief- und Pflegekinder.