Haushaltsscheckverfahren bei Minijobs in Privathaushalten

Private Arbeitgeber haben ihre Haushaltshilfe mit dem Haushaltsscheck bei der Minijob-Zentrale zur Sozialversicherung anzumelden. Der private Arbeitgeber zahlt geringere Pauschalbeiträge als bei gewerblichen Minijobs und bekommt eine besondere Steuerermäßigung auf seine Einkommensteuer. Darüber hinaus ist die Haushaltshilfe in der Unfallversicherung abgesichert.

Definition Minijob im Privathaushalt

Ein Minijob im Privathaushalt liegt vor, wenn von Beschäftigten in einem privaten Haushalt Tätigkeiten verrichtet werden, die normalerweise durch Familienmitglieder erledigt werden. Dabei handelt es sich um Tätigkeiten wie

  • die Zubereitung von Mahlzeiten,
  • Reinigung,
  • Gartenpflege sowie
  • die Pflege, Versorgung und Betreuung von Kindern, Kranken, alten Menschen und pflegebedürftigen Personen.

Das monatliche Entgelt für diese Minijobs darf bis zur Geringfügigkeitsgrenze betragen. Private Arbeitgeber melden die Haushaltshilfe mit dem Haushaltsscheck über die Minijob-Zentrale an.

Das ist der Haushaltsscheck

Das Haushaltsscheckverfahren ist ein vereinfachtes Meldeverfahren für Beschäftigte in Privathaushalten, deren Einkommen die Geringfügigkeitsgrenze nicht übersteigt.

Minijobs in Privathaushalten werden vom Gesetzgeber besonders gefördert. Der Arbeitgeber zahlt geringere Pauschalbeiträge als bei gewerblichen Minijobs und bekommt eine besondere Steuerermäßigung auf seine Einkommensteuer um 20 Prozent der entstandenen Kosten (maximal 510 Euro im Jahr).

Haushaltshilfen sind arbeitsrechtlich Beschäftigte – mit allen Vorteilen, wie zum Beispiel Anspruch auf Urlaub und Entgeltfortzahlung bei Krankheit. Zudem sind sie voll in der Unfallversicherung abgesichert.

Abgaben für Minijobs in Privathaushalt

Abgaben für Minijobs in Privathaushalten:

• Krankenversicherungspauschale5 Prozent
• Beitrag zur Pflegeversicherungkeine Abgabe
• gesetzliche Rentenversicherungspauschale des Arbeitgebers zur Rentenversicherung5 Prozent
• Beitragsanteil des Minijobbers bei Versicherungspflicht in der Rentenversicherung13,6 Prozent
• Umlage U1 (Aufwendungsersatz für Entgeltfortzahlung bei Krankheit)1,1 Prozent
• Umlage U2 (Aufwendungsersatz bei Mutterschutz)0,24 Prozent
• Beitrag des Arbeitgebers zur gesetzlichen Unfallversicherung1,6 Prozent
• Arbeitslosenversicherungkeine Abgabe
• Insolvenzgeldumlagekeine Abgabe
• Pauschsteuer an die Minijob-Zentrale, wenn Sie auf die Besteuerung nach individuellen Lohnmerkmalen verzichten2 Prozent Pauschsteuer
Minijob-Zentrale

Haushaltsscheckverfahren

Weitere Informationen zur Beschäftigung von Haushaltshilfen auf Minijob-Basis erhalten Sie bei der Minijob-Zentrale.

Stand

Zuletzt aktualisiert: 01.01.2024

Alle Artikel im Thema
Zurück zum Thema
Zurück
Weiteres zum Thema

Das könnte Sie auch interessieren

Passende Informationen zu den Themen Beiträge zur Sozialversicherung, Beschäftigung älterer Arbeitnehmer, Meldung zur Sozialversicherung

Entgeltarten in der Sozialversicherung

Bei der Berechnung der Sozialversicherungsbeiträge werden verschiedene Entgeltarten unterschiedlich berücksichtigt.

Mehr erfahren
Beschäftigung älterer Arbeitnehmer

Arbeitgeber haben einiges zu beachten, wenn sie ältere Menschen sozialversicherungspflichtig beschäftigen. Lesen Sie mehr dazu im Arbeitgeberportal der AOK.

Mehr erfahren
Altersteilzeit und Sozialversicherung

Welche Modelle der Altersteilzeit möglich sind und welche sozialversicherungsrechtlichen Konsequenzen sich daraus ergeben.

Mehr erfahren

Kontakt zur AOK Hessen

Grafik Firmenkundenservice

Firmenkundenservice

Besuchen Sie uns oder vereinbaren Sie einen Termin in Ihrem Unter­nehmen.
Grafik e-mail

E-Mail-Service

Melden Sie uns Ihr Anliegen, wir antworten umgehend oder rufen Sie zurück.
Grafik Ansprechpartner

Lob & Kritik

Gerne stehen wir Ihnen für Ihre Kritik und Anregungen zur Verfügung.