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Rundschreiben

1998 - Rundschreiben Nr. 1

Gemeinsames Rundschreiben zum EntgFG [RS 1998/01]
Sozialversicherungsrecht
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1998 - Rundschreiben Nr. 1



§ 5 EntgFG Ziff. 2.1. RS 1998/01, Allgemeines

Bei Erkrankung im Ausland, gelten für den Arbeitnehmer für den Fall der Arbeitsunfähigkeit erweitere Anzeige- und Nachweispflichten. Grundsätzlich bleiben aber die Anzeige- und Nachweispflichten des Arbeitnehmers gegenüber einem Arbeitgeber auch bei Eintritt der Arbeitsunfähigkeit im Ausland bestehen.


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