Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
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§ 9 EntgFG Ziff. 6.1. RS 1998/01
§ 9 EntgFG Ziff. 6.1. RS 1998/01, Grundsatz
(1) Für Arbeitnehmer, die nicht Mitglied einer Krankenkasse sind, besteht nach § 9 Absatz 1 Satz 2 Anspruch auf Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber bis zu 6 Wochen. Wenn eine ärztlich verordnete Maßnahme der medizinischen Vorsorge oder Rehabilitation in einer Einrichtung der medizinischen Vorsorge oder Rehabilitation oder einer vergleichbaren Einrichtung stationär durchgeführt wird. Bei diesem Personenkreis dürfte es sich überwiegend um geringfügig beschäftigte Familienversicherte handeln.
(2) Die ärztliche Verordnung setzt voraus, dass die Durchführung einer medizinischen Maßnahme der Vorsorge- oder Rehabilitation stationär in einer entsprechenden Einrichtung notwendig ist. Verordnet der Arzt nur eine medizinische Vorsorge- oder Rehabilitationsmaßnahme, ohne die Notwendigkeit der stationären Durchführung zu bestätigen, reicht die Verordnung nicht aus.
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