Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
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Vorzeitige Kündigung der betrieblichen Altersvorsorge
Betriebliche Altersversorgung - Vorzeitige Kündigung der betrieblichen Altersvorsorge
Manchmal wollen oder müssen Arbeitnehmer ihre betriebliche Altersvorsorge aus wirtschaftlichen Gründen kündigen, weil sie den Rückkaufswert aus der Versicherung (Abfindung) benötigen. Eine solche Kündigung ist allerdings, bis auf wenige Ausnahmen, nicht möglich. Und selbst, wenn einer Kündigung der betrieblichen Rente ausnahmsweise zugestimmt wird, kann das angesparte Geld erst mit Erreichen des Rentenalters ausgezahlt werden.
Sich die bAV vorzeitig auszahlen zu lassen, ist in Ausnahmefällen nur bei einer Direktversicherung, Pensionskasse oder Pensionsfonds möglich. Allerdings sind die wirtschaftlichen Nachteile für den Arbeitnehmer gravierend. In den meisten Fällen umfasst der Rückkaufswert lediglich circa 20 bis 30 Prozent der eingezahlten Beiträge. Das bedeutet 70 bis 80 Prozent Verlust. Hinzu kommt, dass der Arbeitnehmer damit keine weitere zusätzliche Altersversorgung aufbaut. Zudem wird eine Nachzahlung von eingesparten Steuern, Sozialabgaben und Verwaltungskosten fällig.
Informationspflichten des Arbeitgebers
Besonders wichtig ist im Fall der vorzeitigen Kündigung einer bAV die Information des Arbeitnehmers. Der Arbeitgeber muss ihn darüber aufklären, dass die Abfindung
- als Einmalbezug steuerpflichtig nach § 22 EStG (sonstige Einkünfte) und
- als Versorgungsbezug grundsätzlich beitragspflichtig in der Kranken- und Pflegeversicherung ist.
Alternative: Beitragsfreistellung
Wer per Entgeltumwandlung in eine bAV einzahlt und dies nicht mehr fortführen möchte oder kann, hat die Möglichkeit der Beitragsfreistellung. Hierbei handelt es sich nicht um eine Kündigung, sondern der Vertrag zur bAV läuft ganz normal weiter, nur dass keine Beiträge mehr gezahlt werden müssen. Im Alter wird dann eine Rente in der Höhe ausgezahlt, die bis dahin angespart wurde.
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