Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
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Krankenversicherung
Existenzgründer und Sozialversicherung - Krankenversicherung
Im Gegensatz zu Arbeitnehmern sind Selbstständige im Regelfall nicht krankenversicherungspflichtig. Oftmals haben sie jedoch die Möglichkeit, eine freiwillige Mitgliedschaft zum Beispiel bei der AOK zu wählen oder eine private Krankenversicherung abzuschließen. Doch wo liegen die Unterschiede?
Gesetzlich oder privat versichert?
Sowohl in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) als auch in der privaten Krankenversicherung (PKV) schließen sich Menschen zu Gemeinschaften zusammen, um einen gegenseitigen Risikoausgleich zu schaffen, zum Beispiel bei Krankheit. Die angebotenen Leistungen der GKV sichern unabhängig vom Einkommen für alle Mitglieder der Solidargemeinschaft ein gleich hohes Niveau der gesundheitlichen Betreuung.
Anders sieht es in der PKV aus. Hier richtet sich die Versicherungsprämie (Beitrag) nach dem finanziellen Risiko, das das PKV-Unternehmen durch den Abschluss des Versicherungsvertrags übernimmt. Soziale Aspekte und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Versicherungsnehmers werden zunächst nicht berücksichtigt. Prämienbeeinflussend sind neben dem Leistungstarif noch besondere Risiken des Versicherungsnehmers, zum Beispiel Alter und Gesundheitszustand.
Bevor eine PKV abgeschlossen wird, prüft der Versicherer daher den Gesundheitszustand. Dabei gilt: Personen mit Vorerkrankungen haben es schwerer, überhaupt eine passende PKV zu finden. Generell führen Vorerkrankungen zudem zu höheren Kosten.
Ebenfalls zu beachten: Mit fortschreitendem Alter steigen die Gesundheitsausgaben. Und gerade im Ruhestand können hohe Prämien zur PKV zu einem sehr großen Problem werden – zumal eine Rückkehr in die GKV nahezu ausgeschlossen ist.
Vorteile einer AOK-Versicherung
Unternehmer und Selbstständige können sich auf stabile Beiträge verlassen, die an der Höhe ihres Einkommens bemessen werden. Sinkt das Einkommen, passt die AOK die Beiträge entsprechend an. Gleichzeitig unterstützt die AOK alles, was notwendig ist, um eine Krankheit schnell zu überwinden: zum Beispiel durch ambulante und stationäre Behandlung, Arzneimittel oder Heil- und Hilfsmittel.
Hinzu kommt: Die AOK nimmt Sie so, wie Sie sind. Gesundheitsprüfungen gibt es ebenso wenig wie Leistungsausschlüsse für bestimmte Krankheiten oder gar einen zusätzlichen Beitrag, weil man einer bestimmten Risikogruppe zugeordnet ist. Das ändert sich auch nicht mit zunehmendem Alter oder nach teuren und schweren Operationen.
Ebenfalls zu beachten: Ihre Familienangehörigen erhalten – anders als in der PKV – ohne jeden eigenen Beitrag die gleichen Sachleistungen wie Sie selbst, auch wenn sie ein eigenes Einkommen bis zu 485 Euro monatlich haben. Das entlastet Ihr Familienbudget deutlich.
Beiträge
Während die Beiträge zur Krankenversicherung bei Arbeitnehmern zu Teilen vom Arbeitgeber und vom Beschäftigten aufgebracht werden, zahlen Selbstständige ihren Beitrag allein. Hierbei werden Einnahmen maximal bis zur monatlichen Beitragsbemessungsgrenze berücksichtigt (2024: 5.175,00 Euro).
Bei Existenzgründern berücksichtigt die AOK allerdings, dass besonders in der Anfangsphase die Einkünfte noch nicht „in den Himmel wachsen“. So orientiert sie sich bei der Berechnung der Beiträge zunächst am tatsächlichen (voraussichtlichen) Einkommen. hierbei ist für Selbstständige eine monatliche Mindestbemessungsgrundlage zu berücksichtigen (2024: 1.178,33 Euro).
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