Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
Ziff. 3.8.2.3. RS 2010/03
Ziff. 3.8.2.3. RS 2010/03, Hinzurechnungsbeträge
Hinzurechnungsbeträge nach § 1 Absatz 1 Satz 3 und 4 SvEV sind nicht in das Wertguthaben einzustellen, da es sich um fiktive Beträge handelt, die ausschließlich dem Ausgleich des vom Arbeitgeber erbrachten geldwerten Vorteils einer Zukunftssicherungsleistung dienen.
Kontakt zur AOK Hessen
Firmenkundenservice
E-Mail-Service