Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
Ziff. II.4.4. RS 2010/04
Ziff. II.4.4. RS 2010/04, Weiterleitung der Umlage an die BA
(1) Die Umlage für das Insolvenzgeld ist wie die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung arbeitstäglich an die BA weiterzuleiten (§ 359 Absatz 2 SGB III). Die Umlagebeträge sind gesondert zu überweisen. Die Bagatellgrenze beträgt 50 EUR.
(2) Die Umlagebeträge sind auf das folgende Konto der BA bei der Bundesbankfiliale Nürnberg zu überweisen:
Konto-Nummer 760 016 00, BLZ 760 000 00.
(3) Der Überweisungsbeleg muss im Feld "Verwendungszweck" folgende Angaben enthalten: 1. Zeile:
- - Verwendungszweck: "IG"
- - Von den Einzugsstellen der Krankenkassen:
- Institutionskennzeichen der zahlenden Stelle (9 Stellen)
- - Buchungsstelle:
- "1/09903/01" Umlage für das Insolvenzgeld
- - Dienststellennummer der BA: "019"
Verwzweck | IK-Nr. | Buchungsstelle | DST-Nr. | |||||||||||||||||||||||
I | G | n | n | n | n | n | n | n | n | n | 1 | / | 0 | 9 | 9 | 0 | 3 | / | 0 | 1 | 0 | 1 | 9 |
- - Die Worte: "Insgeld-Umlage"
Bezeichnung | ||||||||||||||||||||||||||
I | n | s | g | e | l | d | - | U | m | l | a | g | e |
(4) Für den Tag der Zahlung ist § 3 Absatz 1 BVV entsprechend anzuwenden. Das bedeutet, dass bei Überweisung oder Einzahlung des Gesamtbeitrags auf ein Konto der BA der Tag der Wertstellung zugunsten der BA als Tag der Zahlung gilt.
Kontakt zur AOK Hessen
Firmenkundenservice
E-Mail-Service