Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
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§ 2 EGGmbHG
§ 2 EGGmbHG, Übergangsvorschriften zum Transparenz- und Publizitätsgesetz
§ 42a Absatz 4 GmbHG in der Fassung des Artikels 3 Absatz 3 des Transparenz- und Publizitätsgesetzes vom 19. 7. 2002 (BGBl. I S. 2681) ist erstmals auf den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht für das nach dem 31. 12. 2001 beginnende Geschäftsjahr anzuwenden.
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