Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
Ziff. B.7. RS 2023/07
Ziff. B.7. RS 2023/07, Übersichten über berufliche Bildungsmaßnahmen sowie Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben
(1) Als Anlage 1 beigefügt ist eine Übersicht über berufliche Bildungsmaßnahmen sowie Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben und deren versicherungsrechtliche Beurteilung. Die Anlage 2 enthält eine Übersicht über Leistungen der Rentenversicherung zur Teilhabe am Arbeitsleben und deren versicherungsrechtliche Beurteilung.
(2) Im Hinblick auf die Vielgestaltigkeit der einzelnen Bildungsmaßnahmen können die in den Übersichten vorgenommenen versicherungs-, beitrags- und melderechtlichen Beurteilungen nur für die dort geregelten Fallgestaltungen maßgebend sein. Bei abweichendem Sachverhalt ist eine versicherungsrechtliche Beurteilung anhand der Übersichten nicht bzw. nur bedingt möglich.
Kontakt zur AOK Hessen
Firmenkundenservice
E-Mail-Service