Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
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Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
Ziff. 2.2.1.5. RS 2016/03
Ziff. 2.2.1.5. RS 2016/03, Fazit
Prüfung des Anspruchs auf Haushaltshilfe nach § 38 Absatz 1 Satz 3 SGB V:
Im Ergebnis ist bei einem Antrag auf Leistungen der Haushaltshilfe nach § 38 Absatz 1 Satz 3 SGB V im Rahmen der Prüfung der Leistungsvoraussetzungen wie nachfolgend dargestellt vorzugehen:
| → nein | Leistungsvoraussetzungen sind nicht erfüllt. |
↓ ja | ||
| → nein | Leistungsvoraussetzungen sind nicht erfüllt. |
↓ ja | ||
| → nein | Leistungsvoraussetzungen sind nicht erfüllt. |
↓ ja | ||
| → ja | Leistungsvoraussetzungen sind nicht erfüllt. |
↓ nein | ||
| → ja | Leistungsvoraussetzungen sind nicht erfüllt. |
↓ nein | ||
| → ja | Leistungsvoraussetzungen sind nicht erfüllt. |
↓ nein | ||
Es besteht ein Anspruch auf Haushaltshilfe nach § 38 Absatz 1 Satz 3 SGB V. |
Prüfung des Anspruchs auf Haushaltshilfe nach § 38 Absatz 1 Satz 3 und 4 SGB V:
Bei einem Antrag auf Leistungen der Haushaltshilfe nach § 38 Absatz 1 Satz 3 und 4 SGB V ist im Rahmen der Prüfung der Leistungsvoraussetzungen wie nachfolgend dargestellt vorzugehen:
| → nein | Leistungsvoraussetzungen sind nicht erfüllt. |
↓ ja | ||
| → nein | Leistungsvoraussetzungen sind nicht erfüllt. Der Anspruch ist nach § 38 Absatz 1 Satz 3 SGB V zu prüfen. |
↓ ja | ||
| → nein | Leistungsvoraussetzungen sind nicht erfüllt. |
↓ ja | ||
| → nein | Leistungsvoraussetzungen sind nicht erfüllt. |
↓ ja | ||
| → ja | Aufgrund des insoweit bestehenden eigenständigen Sozialleistungsanspruchs des Kindes ist eine einzelfallbezogene Prüfung des Leistungsanspruchs und -umfangs an Haushaltshilfe unter Berücksichtigung der Inanspruchnahme von Leistungen nach dem SGB XI erforderlich, sofern die weiteren Voraussetzungen (Nummer 6 bis 8) erfüllt werden. |
↓ nein | ||
| → ja | Anspruch besteht nur für die hauswirtschaftliche Versorgung und Betreuung des Kindes, sofern die weiteren Voraussetzungen (Nummer 7 und 8) erfüllt werden. |
↓ nein | ||
| → ja | Leistungsvoraussetzungen sind nicht erfüllt. |
↓ nein | ||
| → ja | Leistungsvoraussetzungen sind nicht erfüllt. |
↓ nein | ||
Es besteht ein Anspruch auf Haushaltshilfe nach § 38 Absatz 1 Satz 3 und 4 SGB V. |
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