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Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
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Ziff. 4.10.4. BRi
Ziff. 4.10.4. BRi, [F 5.4] Liegen Hinweise auf folgende Ursachen der Pflegebedürftigkeit vor?
Liegen Hinweise dafür vor, dass die Pflegebedürftigkeit durch Unfallfolgen, Berufserkrankungen, Arbeitsunfälle oder Versorgungsleiden, z. B. Kriegs-, Wehrdienst- oder Impfschaden, hervorgerufen oder wesentlich mit bedingt wurde, ist dies anzugeben.
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