Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
Ziff. 5.8.2. BRi
Ziff. 5.8.2. BRi, Präventive Maßnahmen
Präventive Maßnahmen im Rahmen der Eigenverantwortung der Eltern sind in jedem Alter sinnvoll und zu empfehlen.
Bzgl. primärpräventiver Maßnahmen ergeben sich bei Kindern folgende Besonderheiten:
Gemäß den Ausführungen im "Leitfaden Prävention — Handlungsfelder und Kriterien des GKV-Spitzenverbandes zur Umsetzung der §§ 20, 20a und 20b SGB V" ist grundsätzlich der Settingansatz zum Erreichen der Zielgruppe Kinder und Jugendliche (z. B. Gesundheitsförderung in Kindergarten und Schulen) einer Förderung von individuellen Maßnahmen vorzuziehen. Kursangebote zur Primärprävention für die Zielgruppe Kinder werden danach erst ab dem Alter von 6 Jahren gefördert. Ausnahmen bilden Maßnahmen zum multimodalen Stress- und Ressourcenmanagement und zur Vermeidung/Reduktion von Übergewicht — diese sind für Kinder im Alter von 8 bis 18 Jahren förderfähig. Bei Kursen, die sich an Kinder von 6 bis in der Regel 12 Jahre richten, müssen Eltern/ein Elternteil/eine Bezugsperson über die Ziele und Inhalte der Maßnahme informiert und geschult werden.
Wird eine Beratung zu Leistungen zur verhaltensbezogenen Primärprävention nach § 20 Absatz 4 Nummer 1 SGB V empfohlen, kann sich diese ausschließlich auf Maßnahmen/Kurse zu folgenden Handlungsfeldern beziehen:
- - Bewegungsgewohnheiten,
- - Ernährung,
- - Stress- und Ressourcenmanagement,
- - Suchtmittelkonsum.
Kontakt zur AOK Hessen
Firmenkundenservice
E-Mail-Service