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Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
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§ 7b SGB XI Ziff. 3.5. RS 2023/06
§ 7b SGB XI Ziff. 3.5. RS 2023/06, Haftungsausschluss
Zum Ausschluss einer Haftung für Schäden, die der Pflegekasse durch fehlerhafte Beratung der Beratungsstellen entstehen können, ist die Pflegekasse von der Haftung für diese Schäden von den Beratungsstellen freizustellen.
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