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Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
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Ziff. 5.2.2.4. RS 2018/04
Ziff. 5.2.2.4. RS 2018/04, Pensionskasse
Für Zuwendungen an eine Pensionskasse, die nach § 40b a. F. EStG pauschal besteuert werden, gelten die Aussagen unter Ziffer 5.2.2.2 entsprechend.
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