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Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
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§ 174 GenG
§ 174 GenG, Übergangsvorschrift zum Gesetz zur Ergänzung und Änderung der Regelungen für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst
§ 9 Absatz 3 und 4 in der vom 12. 8. 2021 an geltenden Fassung findet erstmals auf die Festlegung von Zielgrößen ab dem 12. 8. 2021 Anwendung.
§ 174 angefügt durch G vom 7. 8. 2021 (BGBl. I S. 3311).
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