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Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
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Ziff. 4.6.2.5.9. RS 2009/01
Ziff. 4.6.2.5.9. RS 2009/01, SV-Luft bei Anwendung der Gleitzonenregelung
Für die Ermittlung der SV-Luft kann das tatsächliche Arbeitsentgelt herangezogen werden. Dem steht nicht entgegen, dass in der Rentenversicherung das verminderte beitragspflichtige Arbeitsentgelt zu melden ist.
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