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Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
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§ 127 SGB XIV
§ 127 SGB XIV, Erhebungsmerkmale
(1) Zur Beurteilung der Auswirkungen dieses Buches und zu dessen Fortentwicklung werden folgende Merkmale erhoben:
- 1. das Geschlecht der leistungsberechtigten Person,
- 2. das Land und die Kennnummer des zuständigen Trägers der Sozialen Entschädigung,
- 3. die Zugehörigkeit zu den Empfängergruppen:
- a) Geschädigte, aufgegliedert nach dem Grad der Schädigungsfolgen,
- b) Angehörige, Hinterbliebene und Nahestehende,
- 4. die Art des schädigenden Ereignisses:
- a) Gewalttat, aufgegliedert nach
- aa) Gewalttat im Inland oder
- bb) Gewalttat im Ausland,
- b) Weltkriegsauswirkungen und Fälle nach § 139,
- c) Schutzimpfung oder eine andere Maßnahme der spezifischen Prophylaxe,
- d) Ereignis im Zusammenhang mit der Ableistung des Zivildienstes,
- e) Gewahrsam im Sinne des HHG,
- f) rechtsstaatswidrige Verwaltungsmaßnahme im Sinne des VwRehaG,
- g) rechtsstaatswidrige Entscheidung oder Maßnahme im Sinne des StrRehaG,
- a) Gewalttat, aufgegliedert nach
- 5. die Zahl der Anträge im Erhebungsmonat, aufgegliedert nach Empfängergruppen,
- 6. die Zahl der im Erhebungsmonat erledigten Anträge, aufgegliedert nach
- a) Leistungsempfängergruppen und
- b) der Art der Erledigung, aufgegliedert nach
- aa) Ablehnung,
- bb) Bewilligung,
- cc) Rücknahme des Antrags und
- dd) sonstige Erledigung,
- 7. die Zahl der Fälle im Erhebungsmonat mit
(2) In den von der Richtlinie 2004/80/EG erfassten Fällen werden zudem folgende Merkmale erhoben:
- 1. die Staatsangehörigkeit der Person, die eine Entschädigungsleistung erhält,
- 2. der Staat, in dem die gesundheitliche Schädigung eingetreten ist,
- 3. Art und Umfang der Entschädigungsleistung,
- 4. Zahl der Ablehnungen und
- 5. die Dauer des Verwaltungsverfahrens einschließlich eines etwaigen Widerspruchsverfahrens.
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