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Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
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Ziff. 7.2. VVGeneralauftrag
Ziff. 7.2. VVGeneralauftrag, Nichterfüllung des Anspruchs auf Leistungsfortzahlung durch die Bundesagentur für Arbeit
Die Ausführungen unter Ziffer 7.1 gelten entsprechend bei Verweigerung der Fortzahlung von Leistungen nach dem SGB III durch die Bundesagentur für Arbeit (vgl. § 146 Absatz 3 SGB III).
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