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Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
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§ 425 SGB III
§ 425 SGB III, Übergang von der Beitrags- zur Versicherungspflicht
Zeiten einer die Beitragspflicht begründenden Beschäftigung sowie sonstige Zeiten der Beitragspflicht nach dem AFG in der zuletzt geltenden Fassung gelten als Zeiten eines Versicherungspflichtverhältnisses.
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