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Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
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Anlage I Ziff. 21 § 4 MVV-RL
Anlage I Ziff. 21 § 4 MVV-RL, Dokumentation
(1) Die durchführende Ärztin oder der durchführende Arzt hat zu dokumentieren:
- - die Indikationsstellung anhand der in § 2 genannten Voraussetzungen,
- - ob es sich um eine Erst- oder Re-Intervention handelt sowie
- - welche Menge an Prostatagewebe entfernt wurde.
(2) Die Dokumentationen sind auf Verlangen den Kassenärztlichen Vereinigungen für Qualitätssicherungsmaßnahmen vorzulegen.
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