Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
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Ziff. 2.2. RS 1990/00
Ziff. 2.2. RS 1990/00, Ärztliche Untersuchung und Begutachtung zur Feststellung der Voraussetzungen für eine künstliche Befruchtung
Zum Leistungsinhalt gehören auch die Untersuchung und die Begutachtung zur Feststellung der Voraussetzungen für eine künstliche Befruchtung. Mit der Untersuchung soll festgestellt werden, dass die künstliche Befruchtung und die dabei gewählte Behandlungsmethode zur Überwindung der Sterilität medizinisch indiziert sind, weil Behandlungsmaßnahmen nach § 27 SGB V keine hinreichende Aussicht auf Erfolg (mehr) bieten, nicht möglich oder unzumutbar sind und dass die Maßnahmen mit hinreichender Erfolgsaussicht zu einer Schwangerschaft führen. Dabei soll auch das Alter der Ehegatten und die zugrundeliegende Störung berücksichtigt werden.
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